Wiener Straßenbahnfahrer wird nicht wegen Wiederbetätigung angeklagt
Bitte keine inhaltlichen Veränderungen vornehmen. |
Wien (Österreich), 22.05.2009 – Jener Straßenbahnfahrer der Wiener Linien GmbH & Co KG, welcher sich bei der letzten Fahrt vor der Umstellung der Ringrunde auf Durchgangslinie mit „Sieg Heil“ verabschiedet hatte, wird nicht wegen NS-Wiederbetätigung belangt. Die Staatsanwaltschaft Wien hat die Anzeige bereits im März zurückgelegt und das Verfahren somit eingestellt. Für sie steht fest, dass der ehemalige 35-jährige Straßenbahner lustig sein wollte. Es gibt keine Anzeichen, dass er der rechten Szene zuzuordnen wäre.
Die Wiener Linien haben jedoch nicht vor, ihn wieder einzustellen.
Weiters wurde diese Woche bekannt, dass die Wiener Linien eine Liste mit Überstundenverweigerer führt. Ein Mitarbeiter muss begründen, warum er nicht überstundenbereit ist. Welchen genauen Zweck diese Liste hat, wollten die Wiener Linien nicht erläutern. Derzeit fehlen rund 130 Mitarbeiter im Fahrbereich.
Weiterführende Links
Themenverwandte Artikel
Quellen
- www.wienerzeitung.at: „‚Sieg Heil‘-Rufer: Kein Verfahren“ (23.05.2009)
- ondemand.orf.at: „Wien Heute“ (Landesstudio Wien des ORF) (22.05.2009)
- www.wienerzeitung.at: „Verweigerer von Überstunden in Liste erfasst“ (19.05.2009)