Wiener Linien verlieren Prozess gegen homosexuellen Mitarbeiter
Veröffentlicht: 20:10, 17. Mai 2009 (CEST) Bitte keine inhaltlichen Veränderungen vornehmen. |
Wien (Österreich), 17.05.2009 – Nachdem Roland Rollenitz, der nach jahrelangem Mobbing an einem depressiven Belastungssyndrom erkrankte und als „körperlich ungeeignet“ abgestempelt wurde, gekündigt wurde, kann er nun aufatmen: Er hat seinen Prozess gegen die Wiener Linien GmbH & Co KG endgültig gewonnen.
Die Wiener Linien legten Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil des Arbeits- und Sozialgerichtes Wien ein und weigerten sich, trotz Fälligkeit das ihm zustehende Gehalt nachzubezahlen. Nun sah der Berufungssenat des Oberlandesgerichtes Wien die Berufungsgründe nicht als gegeben an und hat die Berufung verworfen.
Im Arbeitsgerichtsprozess wurde festgestellt, dass die Wiener Linien Rechtsmissbrauch betrieben haben und ihrer gesetzlichen Fürsorgepflicht nicht nachgekommen waren, indem sie das Opfer zum Täter machten.
Aufgeflogen war der „Skandal“, dass der Mitarbeiter homosexuell ist, durch die Beantragung eines vergünstigten Personalfahrausweises für seinen Partner. Auch bei einer Pflegefreistellung könnte auffallen, mit wem ein Mitarbeiter zusammen lebt. Im KIV-Magazin Mai 2008 des Namenslistenverbundes „Konsequente Interessenvertretung“ ist auf Seite 11 noch zu lesen, dass bei einer Pflegefreistellung die Vorlage eines Meldezettels des Mitbewohners unbedingt notwendig ist. In der Ausgabe Juni 2008 auf Seite 10 und auf Seite 2 der aktuellen Mai-Ausgabe wird diese Vorgehensweise bereits kritisiert und als ungesetzlich bezeichnet. Eine Gewerkschaftsfunktionären der Gemeinde Wien schrieb laut Gewerkschaftlichem Linksblock in einem E-Mail an Rollenitz, dass es speziell in Gewerkschaftskreisen erfahrungsgemäß sehr schwierig ist, Akzeptanz oder gar Sympathie für „anderssein“, egal in welcher Form, zu erreichen. Und so wurde der 38-jährige Bedienstete von Vorgesetzen, Kollegen und Personalvertretern geschnitten und gemobbt. Die Intoleranz der Mobber endete auch nicht bei Parolen oder beim Auslassen der Luft aus den Reifen seines Privatautos. Als Höhepunkt wurde sein Wagen einmal mit Buttersäure begossen und hatte er diese eingeatmet.
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Weiterführende Links
Quellen
- Wiener Zeitung: „Gemobbter Straßenbahner gewann erneut“ (16.05.2009)
- Der Standard: „Kündigung eines homosexuellen Straßenbahnfahrers war rechtsunwirksam“ (15.06.2009)
- GGG.at: „Kündigung von schwulem Straßenbahner unwirksam - Wiene Linien blitzen auch in zweiter Instanz ab“ (15.05.2009)
- Österreichischer Rundfunk: „Bestätigt: Wiener Linien kündigten zu Unrecht“ (15.05.2009)