Wiener Linien: Datenschutz nicht auf Schienen?

Veröffentlicht: 10:01, 30. Okt. 2008 (CET)
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Wien (Österreich), 30.10.2008 – Die SPÖ-nahe Wiener Linien GmbH & Co KG kommt vor lauter Skandalen nicht zur Ruhe. Wie nun bekannt wurde, haben die Wiener Linien schon im Jahr 2006 illegal Videoaufzeichnungen angefertigt.

Hinweis der Videoüberwachung

Ins Rollen gebracht hat den Fall ein U-Bahn-Fahrer, welcher gegen seine Kündigung vor dem Arbeits- und Sozialgericht Wien geklagt hatte. Die Kündigung wurde auf eine unzulässige Videoaufzeichnung gestützt. In diesem Verfahren haben Mitarbeiter der Wiener Linien als Zeugen unter Wahrheitspflicht ausgesagt, dass es diese Aufzeichnung gegeben hat. Es dürfen nur zwei Arbeitnehmer die Videoaufzeichnungen ansehen. Tatsächlich dürften auch unautorisierte Mitarbeiter Zugang zu diesem sensiblen Daten haben. Das gegenständliche Video wurde jedoch nicht vorgelegt, da es angeblich gelöscht worden sei. Gegen die Kündigung hat auch die mehrheitlich sozialdemokratische Personalvertretung der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten, Hauptgruppe IV, keinen Einspruch erhoben und somit die Kündigung ermöglicht. Vor Gericht hat in erster Instanz der gekündigte U-Bahn-Fahrer den Prozess gewonnen. Da sich die Wiener Linien jedoch im Recht sehen und sich keiner Schuld bewusst sind, haben sie gegen dieses Urteil Berufung angemeldet.

Brisant ist, dass die für diese Kündigung mitverantwortliche Personalreferentin auch gleichzeitig Datenschutzbeauftragte des Unternehmens ist.

Der ÖGB-Linksblock-Chef spricht sogar von einem Skandal, dass der Betriebsrat dies duldete und mahnt die Aufsichtspflicht der Stadt Wien ein. Ebenso spricht er von einem nicht-aufgeräumten Sauhaufen und erstattete bereits verschiedene Anzeigen. Auch die Personalvertreter der KIV berichteten bereits von Datenschutzmängeln. Dabei sollen Mitarbeiter von Detektiven observiert und Bilder von Straßenbahnfahrern aus deren Personalakten an Dritte weitergegeben worden sein.

Auch die Verleihung eines „Big Brother Award“ im Jahr 2005, hat die Wiener Linien offenbar nicht zum Umdenken gebracht.

Interessant dürfte auch die „Verbandelung“ zwischen Bedienstetenvertretung und Unternehmen sein. Auf der Internetseite der Bedienstetenvertretung steht unter „News“ gleich auf der Hauptseite eine „Klarstellung“. In dieser nimmt die Bedienstetenvertretung den Arbeitgeber in Schutz und weißt darauf hin, dass die Betriebskrankenkasse an das Unternehmen keine Krankenakten ohne Zustimmung weitergibt. Für gegenteilige Aussendung werden bereits rechtliche Schritte angekündigt. Gerade aber in dieser Sozialversicherung befinden sich viele FSG-Gewerkschafter in leitenden Funktionen.

Pikant: Der gekündigte Mitarbeiter soll in der U3-Station Erdberg einen betrunkenen Fahrgast bespuckt haben.

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