Urteil: Lebenslange Haft für Heinrich Boere
Veröffentlicht: 14:22, 24. Mär. 2010 (CET) Bitte keine inhaltlichen Veränderungen vornehmen. |
Aachen (Deutschland), 24.03.2010 – Wegen dreifachen heimtückischen Mordes wurde der staatenlose Deutsch-Niederländer Heinrich Boere (88) am 23. März 2010 vor dem Landgericht Aachen zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Boere habe, so das Gericht, 1944 als überzeugter Nationalsozialist drei Morde für das „Sonderkommando Silbertanne“ ausgeführt.
Im Zweiten Weltkrieg hatte sich Boere freiwillig der in den Niederlanden verhassten „Schutzstaffel der NSDAP“ (SS) und später der SS-Aktion „Silbertanne“ angeschlossen, die als sogenannte Vergeltungsaktion für niederländischen Widerstand insgesamt 54 niederländische Zivilisten erschoss. Ebenfalls 1944 soll Boere nach Angaben der Nebenklage niederländische Fluchthelfer benannt haben, von denen sieben ebenfalls von der SS ermordet wurden. Die Nebenklage sah darin einen Beweis für die kriminelle Energie Boeres als überzeugter und eifriger Nationalsozialist.
Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass Boeres Morde „an Niederträchtigkeit und Feigheit kaum zu überbieten“ gewesen seien. Boere habe dabei mit weiteren in Zivil gekleideten SS-Männern die Opfer besucht. Dabei fragte Boere nach deren Namen und schoss sie dann ohne ein weiteres Gespräch als Erster nieder. Dabei habe er „menschenverachtend brutal und feige“ gehandelt. Das Urteil folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte die Einstellung des Verfahrens beantragt und will nun Revision beim Bundesgerichtshof einlegen. Grundlage des Revisionsantrags ist ein Verfahren in den Niederlanden im Jahr 1949, bei dem Boere in Abwesenheit und ohne Verteidigung wegen der gleichen Straftat schon einmal verurteilt worden war. Nach Ansicht der Anwälte verbiete das EU-Recht eine neue Strafe.
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