Niederlage für Berlusconi: Teile des Immunitätsgesetzes für verfassungswidrig erklärt
Veröffentlicht: 12:32, 14. Jan. 2011 (CET) Bitte keine inhaltlichen Veränderungen vornehmen. |
Rom (Italien), 14.01.2011 – Der italienische Verfassungsgericht erklärte Teile des Immunitätsgesetzes für verfassungswidrig. Dem italienischen Ministerpräsidenten Silvio Berlusconi droht nun die Wiederaufnahme mehrerer Prozesse, vor denen ihn bisher seine Immunität als Ministerpräsident geschützt hatte. Da die Richter zu keinem einheitlichen Urteil über das Gesetz gelangen konnten, entschieden sie sich dafür, jeweils von Fall zu Fall entscheiden zu wollen, ob der Ministerpräsident vor Gericht erscheinen müsse oder nicht. Die Richter beriefen sich in der Urteilsbegründung auf den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Bürger vor dem Gesetz.
Berlusconi-Gegner feierten das Gerichtsurteil vor dem Palazzo della Consulta, dort ist der Sitz des Verfassungsgerichts. Am Mittwoch hatten die Richter bereits der Möglichkeit eines Volksentscheids über das Immunitätsgesetz zugestimmt, den die oppositionelle Partei Italia dei Valori anstrebt.
Die Regierungskoalition hatte das Immunitätsgesetz im März vergangenen Jahres verabschiedet. Damit sollten drei gegen Berlusconi gerichtete Prozesse ausgesetzt werden. Darin ging es um Bestechung eines Kronzeugen, Steuerhinterziehung und Unterschlagung im Zusammenhang mit dem von Berlusconi kontrollierten Medienkonzern Mediaset.
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Quellen
- www.welt.de: „Italien: Berlusconis Immunität hat ein Ende“ (13.0ß1.2011)
- www.nzz.ch: „Ungünstiges Urteil für Italiens Regierungschef“ (13.01.2011)