Italien: Verfassungsgericht hebt Immunität Berlusconis auf
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Rom (Italien), 07.10.2009 – Der italienische Ministerpräsident Silvio Berlusconi hat eine schwere Niederlage vor dem italienischen Verfassungsgericht erlitten. Das Gericht erklärte das Gesetz, das Berlusconi mit Hilfe seiner eigenen parlamentarischen Mehrheit im Parlament durchgebracht hatte und das ihn vor Strafverfolgung wegen verschiedener anhängiger Anklagen schützen sollte, für verfassungswidrig. Wie eine italienische Nachrichtenagentur meldete, verstoße das Gesetz gegen den Gleichheitsgrundsatz. Mailänder Staatsanwälte beschuldigen Berlusconi, seinen ehemaligen Anwalt Mills für Falschaussagen „geschmiert“ zu haben. Die Prozesse fanden in den 1990-er Jahren statt.
Das Immunitätsgesetz sollte Berlusconi und andere Politiker vor juristischer Verfolgung schützen, unabhängig davon, ob die begangenen Straftaten im Zusammenhang mit der Amtsführung standen oder nicht. Auch Anklagen wegen Gesetzesverstößen, die vor dem Amtstritt stattgefunden hatten, wurden durch das Gesetz unterbunden. Von dem Schutz dieses Immunitätsgesetzes profitierten der Staatspräsident, die Präsidenten von Senat und Abgeordnetenkammer sowie der Ministerpräsident. Regierungsanwalt Glauco Neri hat das Immunitätsgesetz bei der Verhandlung vor dem Verfassungsgericht mit den Worten gerechtfertigt, dabei sei es darum gegangen, einen „irreparablen Schaden für die gewählten Politiker oder gar den Rücktritt“ des Ministerpräsidenten abzuwenden.
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Quellen
- www.faz.net: „Berlusconi verliert seine Immunität“ (07.10.2009)
- AFP via google.com: „Verfassungsgericht kippt Berlusconis Immunitätsgesetz“ (07.10.2009)