Berlusconi von Mailänder Gericht freigesprochen
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Mailand (Italien), 10.12.2004 – Das Mailänder Schwurgericht hat den italienischen Ministerpräsidenten Silvio Berlusconi in erster Instanz vom Vorwurf der Richterbestechung freigesprochen.
Als Grund für das Urteil gab das Gericht Verjährung an. Hierbei machte das Gericht mildernde Umstände geltend. Wenn ein Angeklagter nicht wegen schwerer Vergehen vorbestraft ist, veringert sich die Verjährungsfrist von fünfzehn auf siebeneinhalb Jahre. Die Anwälte Berlusconis kündigten an, gegen die Verjährung einen Einspruch einzureichen, um einen Freispruch erster Klasse zu erreichen.
Im zweiten Anklagepunkt wegen Schmiergeldzahlungen gegen Richter im Zusammenhang mit der Privatisierung des Lebensmittelkonzerns SME befand das Gericht Berlusconi, der selbst nicht vor Gericht erschien, für unschuldig. Beide Urteile beziehen sich auf die Zeit, in der Berlusconi noch kein Politiker, sondern Unternehmer war.
Die Staatsanwältin Ilda Boccassini hatte zuvor acht Jahre Haft sowie ein lebenslanges Verbot der Ausübung öffentlicher Ämter für Berlusconi gefordert. Die Richter entsprachen mit ihrem Urteil jedoch den Forderungen der Verteidigung.
Das Verfahren gegen den italienischen Regierungschef musste zwischenzeitlich aufgrund eines Gesetzes, das dem Ministerpräsidenten sowie anderen Spitzenpolitikern Immunität garantierte, unterbrochen werden. Nach der Aufhebung des Immunitätsgesetzes, welches als „lex Berlusconi“ kritisiert wurde, durch das italienische Verfassungsgericht konnte das Verfahren nun zu Ende gebracht werden.
Seit langem ist das Verhältnis Berlusconis mit der Staatanwaltschaft angespannt. So hat Berlusconi häufig versucht, den Prozess zu politisieren und sich als Opfer linker Staatsanwälte darzustellen.