Deutsche Bundesregierung beschließt Atomausstieg
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Berlin (Deutschland), 06.06.2011 – Die schwarz-gelbe Bundesregierung in Deutschland beschloss heute mehrere Gesetzesvorlagen, die die energiepolitische Wende für einen Ausstieg aus der Kernenergie besiegeln sollen. Damit vollzieht die Regierung aus CDU/CSU und FDP eine Abkehr von einer Politik der Befürwortung der Kernenergie mit einer jahrzehntelangen Tradition.
Noch im Oktober 2010 hatte die Regierung den von der rot-grünen Bundesregierung ausgehandelten Atomkonsens aufgekündigt, der einen schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie vorsah. Die Laufzeiten deutscher Kernkraftwerke wurden verlängert. Nach den Ereignissen um die Havarie des japanischen Kernkraftwerks Fukushima-Daiichi hatte die Regierung eine energiepolitische Wende eingeleitet.
Das vom Bundeskabinett beschlossene Maßnahmenpaket umfasst allein elf Gesetze beziehungsweise Gesetzesänderungen.
Im Einzelnen wurde folgendes beschlossen:
Die acht bereits vom Netz genommenen Kernkraftwerke bleiben dauerhaft abgeschaltet. Nach und nach sollen bis 2022 die Kernkraftwerke Grafenrheinfeld (2015), Gundremmingen B (2017), Philippsburg II (2019), Grohnde, Brokdorf und Gundremmingen C (alle 2021) vom Netz gehen. Schließlich sollen im Jahr 2022 die Kernkraftwerke Isar II, Neckarwestheim II und Emsland abgeschaltet werden. Die jeweiligen Abschaltdaten orientieren sich dabei am Baujahr und technischen Standard der Kernkraftwerke.
Um die Frage der Endlagerung ausgebrannter atomarer Brennelemente zu lösen, sollen weitere Erkundungen neben der Erkundung des möglichen Standortes Gorleben erfolgen. Bisher war der Salzstock von Gorleben der einzige intensiv erforschte Standort für die künftige Endlagerung von radioaktivem Müll aus Kernkraftwerken.
Um den Wegfall von Stromkapazitäten durch die Abschaltung von Kernkraftwerken zu kompensieren ist geplant, mehrere neue Kraftwerke zu errichten. Dies sollen vor allem Gaskraftwerke sein. Daneben soll der Ausbau regenerativer Energien weitergehen, hier vor allem Windenergie. Die Genehmigungsverfahren für den Bau von Offshore-Windkraftanlagen sollen entbürokratisiert werden. Die staatlichen Subventionen für diesen Sektor werden jedoch zurückgeschraubt.
Außerdem soll bis 2020 der Ausbau des Stromnetzes in Deutschland massiv vorangetrieben werden, um den Transport von elektrischer Energie innerhalb Deutschlands besser als bisher zu gewährleisten.
Fördermittel für die Energieeinsparung durch Gebäudesanierungen sollen ab 2012 auf 1,5 Milliarden Euro jährlich angehoben werden. Verkehrs- und Bauminister Peter Ramsauer (CSU) legte dar, in diesem Bereich gebe es ein hohes Energieeinsparpotential: „70 Prozent des Primärenergiebedarfs fallen an im Bereich des Verkehrs und bei Gebäuden.“
Den Kernkraftwerksbetreibern kommt die Regierung insoweit entgegen als Reststrommengen von den stillgelegten Atommeilern auf neuere Atommeiler übertragen werden können. Am geplanten Enddatum für den Atomausstieg (2022) soll aber nicht gerüttelt werden.
Umweltminister Norbert Röttgen (CDU) betonte auf der Pressekonferenz heute, der Anteil regenerativer Energiequellen solle bis 2020 um mindestens 35 Prozent ausgebaut werden. Den Atomausstieg nannte Röttgen „unumkehrbar“.
Über das Gesetzespaket für die Energiewende soll der Deutsche Bundestag am 30. Juni entscheiden, am 8. Juli sollen die Gesetzesvorlagen dem Bundesrat zur Abstimmung vorgelegt werden.
Während die SPD ihre Unterstützung für das Gesetzespaket der Bundesregierung ankündigte, erklärte die Parteispitze von Bündnis 90/Die Grünen, einen Parteitag über die Zustimmung zu den Gesetzen der Bundesregierung für eine Abkehr von der Kernenergie entscheiden zu lassen.
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