Zwangsabschaltung von Biblis A: RWE verklagt das Land Hessen
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Essen / Kassel (Deutschland), 01.04.2011 – Das könnte teuer werden. Der Energieversorger RWE, genauer: seine Tochtergesellschaft RWE Power, der unter anderem das Kernkraftwerk Biblis gehört, reichte heute vor dem hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel Klage gegen die von der hessischen Landesregierung angeordnete einstweilige Stilllegung des Kernkraftwerks Biblis A vom 18. März 2011 ein. Die Stilllegungsverfügung für Biblis A steht im Zusammenhang mit dem dreimonatigen Moratorium für veraltete Kernkraftwerke in Deutschland, das die deutsche Bundesregierung nach der Reaktorkatastrophe in dem japanischen Kernkraftwerk Fukushima I beschlossen hatte.
RWE begründet die Klage damit, dass nach seiner Rechtsauffassung „die Voraussetzungen der von der Bundesregierung herangezogenen Rechtsgrundlage für diese Maßnahme nach §19 des Atomgesetzes“ nicht vorlägen – so steht es in einer Presseerklärung des Unternehmens. Die geltenden Sicherheitsanforderungen würden erfüllt. Das Unternehmen erklärt außerdem, es unterstütze „die von der Bundesregierung beschlossene Sicherheitsüberprüfung aller seiner Kernkraftwerke“.
Die Mitbewerber im Strommarkt, die Unternehmen E.ON, dem die KKWs Isar 1 und Unterweser gehören, und Vattenfall (zurzeit keine Atommeiler am Netz), wollen dem Beispiel von RWE nicht folgen. Der baden-württembergische Energieversorger EnBW, dem das ebenfalls abgeschaltete Kernkraftwerk Neckarwestheim gehört, prüft noch den Bescheid vom 16. März[1], der im Zusammenhang mit dem Moratorium ergangen war.
Bei dem Reaktorblock Biblis A handelt es sich um den ältesten Atommeiler in Deutschland, der 1974 ans Netz gegangen war. Der Streitwert, um den es hier geht, lässt sich ermessen, wenn in Rechnung gestellt wird, dass mit einem Kraftwerk von der Größe von Biblis A nach groben Schätzungen eine Million Euro pro Tag verdient werden kann.
Die Regierung Merkel/Westerwelle hatte nach der Katastrophe im Kernkraftwerk Fukushima I ein Moratorium für die sieben ältesten Atommeiler in Deutschland beschlossen. Die erst im Herbst 2010 beschlossene Verlängerung der Laufzeiten für deutsche Kernkraftwerke war damit zunächst auf Eis gelegt worden. Bei der Zwangsabschaltung dieser Kernkraftwerke hatte sich die Bundesregierung auf das Atomgesetz (Paragraf 19, Absatz 3 des Atomgesetzes) berufen. Der Paragraf 19 ermöglicht staatliche Anordnungen zur Gefahrenabwehr, womit Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sachgüter gemeint sind. Bundesumweltminister Norbert Röttgen hatte in diesem Zusammenhang von einer vorsorgenden Maßnahme gesprochen. Die Umsetzung des Moratoriums liegt jedoch bei den Bundesländern, die für die Kernkaftwerke in ihrem Zuständigkeitsbereich laut Atomgesetz die Aufsicht ausüben. Die rechtliche Position der schwarz-gelben Bundesregierung halten einige Juristen für angreifbar. Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, sagte, er halte die Verfügungen des Landesregierungen zur Abschaltung der Kernkraftwerke für verfassungsrechtlich nicht haltbar. In einem Zeitungsinterview sagte Papier, die Bundesregierung habe „keine Rechtsgrundlage für das Moratorium“.
Mit einem Urteil werde „nicht innerhalb der nächsten Wochen“ gerechnet, heißt es in einer Erklärung des Gerichts.
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Quellen
- www.rwe.com: „RWE Power klagt gegen Anordnungen zur einstweiligen Einstellung des Betriebs des Kraftwerks Biblis“ (01.04.2011)
- de.reuters.com: „RWE greift AKW-Moratorium an - Langer Rechtsstreit droht“ (01.04.2011)
- www.faz.net: „Klage gegen Stilllegung: RWE droht mit Wiederanfahren von Biblis“ (01.04.2011)
- www.tagesschau.de: „Moratorium für alte AKW: RWE reicht Klage gegen Biblis-A-Abschaltung ein“ (01.04.2011)
- www.zeit.de: „Analyse: RWE setzt Kanzlerin mit Klage unter Druck“ (01.04.2011)
Fußnoten
- ↑ Umweltministerium Baden-Württemberg: Moratorium: Kernkraftwerke Neckarwestheim I und Philippsburg 1 müssen vom Netz gehen (16.03.2011)