Bundesverfassungsgericht erklärt Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig
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Karlsruhe (Deutschland), 04.05.2011 – Das Bundesverfassungsgericht hat die gesetzliche Regelung zur Sicherungsverwahrung von rückfallgefährdeten Straftätern für verfassungswidrig erklärt, weil das aktuelle Gesetz nicht mit dem Freiheitsrecht vereinbar sei. Bis zum 31. Mai 2013 muss ein neues Gesetz in Kraft treten. Bis es soweit ist, gilt weiterhin das aktuelle Gesetz, jedoch mit Einschränkungen. Bei den 70 vorhandenen Sicherungsverwahrten muss bis zum Ende des Jahres neu geprüft werden, ob noch ein Grund zur Verwahrung besteht, ansonsten müssen sie freigelassen werden. Die 500 Sicherungsverwahrten, die rückwirkend in Gewahrsam genommen wurden, können nun auf Freiheit hoffen und auf Schadensersatz klagen.
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Quellen
- Welt Online: „Schwerverbrecher können mit Entschädigung rechnen“ (04.05.2011)
- Der Tagesspiegel: „Straftäter könnten bald frei sein“ (04.05.2011)