Deutschland: Sicherungsverwahrung für Jugendliche möglich
Veröffentlicht: 09:12, 22. Jun. 2008 (CEST) Bitte keine inhaltlichen Veränderungen vornehmen. |
Berlin (Deutschland), 22.06.2008 – Am Freitag, den 20. Juni wurde eine Änderung des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) durchgeführt. Besonders gefährliche Jugendliche müssen demnach bald mit der Anordnung der Sicherungsverwahrung rechnen. Die Voraussetzungen dafür sind jedoch noch höher als bei der Sicherungsverwahrung für Erwachsene.
Ende 2007 saßen etwa 400 Männer und keine Frauen in Sicherungsverwahrung. Bundesinnenministerin Zypries rechnet nun mit einer „nicht zweistelligen Zahl“ von Jugendlichen, gegen die diese ebenfalls angeordnet werden wird. Voraussetzung dazu ist sowohl die Verhängung einer Jugendstrafe von mehr als sieben Jahren für ein Delikt, bei dem schwere körperliche oder seelische Schäden beim Opfer zurückbleiben, als auch eine gutachterlich bescheinigte erhebliche Wiederholungsgefahr. Erst am Ende eines Strafvollzugs ist über die Verhängung zu entscheiden, die dann jährlich überprüft werden muss. Bei der verurteilten Tat muss es sich um eine Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit oder das Leben gehandelt haben.
Die derzeitige Höchststrafe gegen Jugendliche liegt bei zehn Jahren.
Quellen
- rp-online.de: „Jugendliche Straftäter: Wenn sonst nichts mehr hilft: Sicherungsverwahrung schon mit 14“ (20.06.2008)