Wikinews:Meinungsbild/Grundsätze der Akkreditierung

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Laufzeit des Meinungsbildes Bearbeiten

Das Meinungsbild soll nach dem 29. März erhoben werden, spätestens aber bis zum 30. Juni 2006 abgeschlossen sein.

Hintergrund Bearbeiten

Dieses Meinungsbild soll klären helfen, welche Grundsätze der Akkreditierung in Zukunft gelten. Es hat sich in der laufenden Diskussion gezeigt, das es nicht möglich war, über ein Gesamtpaket abzustimmen. Dem ist eine Abstimmung im ersten Abschnitt vorangestellt, wo grundsätzlich gefragt wird, ob Wikinews weiter über Akkreditierungsanträge entscheiden soll.

Akkreditierung in Wikinews Bearbeiten

Sollen in Wikinews Benutzer grundsätzlich mit Akkreditierungen arbeiten dürfen?

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1. Grundsatz: Akkreditierungspflicht bei Originalberichten Bearbeiten

Wer so genannte Originalberichte, also über Ereignisse schreibt, die er als Augenzeuge erlebt und bei Wikinews einbringen möchte, muss sich akkreditieren.

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2. Grundsatz: Persönliche Angabe der Adresse bei der Akkreditierung Bearbeiten

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2b: Weitere Angaben bei der Akkreditiierung Bearbeiten

Die Akkreditierung besteht aus der Angabe einer E-Mail-Adresse oder eines IM-Kontos, wie ICQ

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3. Grundsatz: Allgemeine Akzeptanz Bearbeiten

Akkreditierungsanträge von Benutzern, die gezeigt haben, dass sie die jeweils aktuellen Regeln ausreichend verstanden haben und anwenden können, werden von der Gemeinschaft allgemein akzeptiert.

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4. Grundsatz: Kennzeichnungspflicht Bearbeiten

In betroffenen Artikeln muss im Abschnitt „Quellen“ angemerkt werden, dass der genannte Benutzer Informationen eingefügt hat, die so nicht leicht von jedermann überprüft werden können.

    • Selbstrecherchierte Beiträge werden mit [[Wikinews:Vorlage:Originalbericht|]] von [[Benutzer:Name|]] namentlich gekennzeichnet.

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5. Grundsatz: Annahme des Akkreditierungsantrags Bearbeiten

Der Akkreditierungsantrag gilt ab dem Moment als akzeptiert, wenn mindestens eine Pro-Stimme von einem angemeldeten Benutzer vorhanden ist. Pro-Stimmen von unangemeldeten Benutzern (nur/sogar IP-Adresse) sind nicht gültig.

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6. Grundsatz: Zweifel an der Richtigkeit von Informationen Bearbeiten

Meldet jemand begründete Zweifel an der Richtigkeit von Informationen in einem Artikel an, so bleibt die Akkreditierung des Einstellers bis zur Klärung zwar bestehen, der Artikel darf aber nicht veröffentlicht werden.

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7. Grundsatz: Entzug der Akkreditierung Bearbeiten

Bekommt ein Benutzer eine Gegenstimme bzw. einen Einspruch, gilt die Akkreditierung als ausgesetzt, bzw. bei Neuanträgen als nicht erteilt. Über eine endgültige Entziehung muss in einem Abstand von einem Monat gesondert abgestimmt werden.

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8. Grundsatz: Artikel nach Entzug der Akkreditierung Bearbeiten

Artikel, die vor dem Entzug der Akkreditierung geschrieben wurden, bleiben bestehen.

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9. Grundsatz: Rücknahme der Akkreditierung durch den akkreditierten Benutzer Bearbeiten

Zieht der Benutzer seine Akkreditierung ab einem bestimmten Moment für die Zukunft zurück, bleiben Artikel, die vorher geschrieben wurden, bestehen.

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10. Grundsatz: Rückwirkende Aufhebung der Akkreditierung durch den akkreditierten Benutzer Bearbeiten

Zieht der Benutzer seine Akkreditierung generell bzw. rückwirkend zurück, werden Artikel, die vorher geschrieben wurden, gelöscht.

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11. Grundsatz: Akkreditierte Benutzer dürfen auch Printmedien und andere nicht-online verfügbare Informationsquellen nutzen Bearbeiten

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