Wikinews:Meinungsbild/Grundsätze der Akkreditierung

Diese Wikinews-Seite hat inzwischen keine Gültigkeit mehr und wird vor allem aus „historischem“ Interesse behalten. Falls du die Diskussion dazu wiederbeleben willst, kannst du dich zum Beispiel auf Wikinews:Pressestammtisch melden.


Laufzeit des Meinungsbildes

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Das Meinungsbild soll nach dem 29. März erhoben werden, spätestens aber bis zum 30. Juni 2006 abgeschlossen sein.

Hintergrund

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Dieses Meinungsbild soll klären helfen, welche Grundsätze der Akkreditierung in Zukunft gelten. Es hat sich in der laufenden Diskussion gezeigt, das es nicht möglich war, über ein Gesamtpaket abzustimmen. Dem ist eine Abstimmung im ersten Abschnitt vorangestellt, wo grundsätzlich gefragt wird, ob Wikinews weiter über Akkreditierungsanträge entscheiden soll.

Akkreditierung in Wikinews

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Sollen in Wikinews Benutzer grundsätzlich mit Akkreditierungen arbeiten dürfen?

Enthaltung

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1. Grundsatz: Akkreditierungspflicht bei Originalberichten

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Wer so genannte Originalberichte, also über Ereignisse schreibt, die er als Augenzeuge erlebt und bei Wikinews einbringen möchte, muss sich akkreditieren.

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2. Grundsatz: Persönliche Angabe der Adresse bei der Akkreditierung

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Enthaltung

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2b: Weitere Angaben bei der Akkreditiierung

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Die Akkreditierung besteht aus der Angabe einer E-Mail-Adresse oder eines IM-Kontos, wie ICQ

Enthaltung

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3. Grundsatz: Allgemeine Akzeptanz

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Akkreditierungsanträge von Benutzern, die gezeigt haben, dass sie die jeweils aktuellen Regeln ausreichend verstanden haben und anwenden können, werden von der Gemeinschaft allgemein akzeptiert.

Enthaltung

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4. Grundsatz: Kennzeichnungspflicht

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In betroffenen Artikeln muss im Abschnitt „Quellen“ angemerkt werden, dass der genannte Benutzer Informationen eingefügt hat, die so nicht leicht von jedermann überprüft werden können.

    • Selbstrecherchierte Beiträge werden mit [[Wikinews:Vorlage:Originalbericht|]] von [[Benutzer:Name|]] namentlich gekennzeichnet.

Enthaltung

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5. Grundsatz: Annahme des Akkreditierungsantrags

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Der Akkreditierungsantrag gilt ab dem Moment als akzeptiert, wenn mindestens eine Pro-Stimme von einem angemeldeten Benutzer vorhanden ist. Pro-Stimmen von unangemeldeten Benutzern (nur/sogar IP-Adresse) sind nicht gültig.

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6. Grundsatz: Zweifel an der Richtigkeit von Informationen

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Meldet jemand begründete Zweifel an der Richtigkeit von Informationen in einem Artikel an, so bleibt die Akkreditierung des Einstellers bis zur Klärung zwar bestehen, der Artikel darf aber nicht veröffentlicht werden.

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7. Grundsatz: Entzug der Akkreditierung

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Bekommt ein Benutzer eine Gegenstimme bzw. einen Einspruch, gilt die Akkreditierung als ausgesetzt, bzw. bei Neuanträgen als nicht erteilt. Über eine endgültige Entziehung muss in einem Abstand von einem Monat gesondert abgestimmt werden.

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8. Grundsatz: Artikel nach Entzug der Akkreditierung

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Artikel, die vor dem Entzug der Akkreditierung geschrieben wurden, bleiben bestehen.

Enthaltung

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9. Grundsatz: Rücknahme der Akkreditierung durch den akkreditierten Benutzer

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Zieht der Benutzer seine Akkreditierung ab einem bestimmten Moment für die Zukunft zurück, bleiben Artikel, die vorher geschrieben wurden, bestehen.

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10. Grundsatz: Rückwirkende Aufhebung der Akkreditierung durch den akkreditierten Benutzer

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Zieht der Benutzer seine Akkreditierung generell bzw. rückwirkend zurück, werden Artikel, die vorher geschrieben wurden, gelöscht.

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11. Grundsatz: Akkreditierte Benutzer dürfen auch Printmedien und andere nicht-online verfügbare Informationsquellen nutzen

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