Verfassungsbeschwerde der Stadt Salzgitter gegen Atommüllendlager „Schacht Konrad“ gescheitert

Veröffentlicht: 15:46, 26. Mär. 2008 (CET)
Bitte keine inhaltlichen Veränderungen vornehmen.

Karlsruhe / Salzgitter (Deutschland), 26.03.2008 – Das deutsche Bundesverfassungsgericht gab heute bekannt, die Verfassungsbeschwerde der Stadt Salzgitter vom 27. April 2007 gegen den Planfeststellungsbeschluss des Niedersächsischen Umweltministeriums vom 22. Mai 2002 zur Errichtung eines atomaren Endlagers in einem Bergwerk („Schacht Konrad“) in ihrem Stadtgebiet werde nicht zur Entscheidung angenommen. Das Gericht verneinte eine „grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung“ des Rechtsstreits. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hatte in dieser Angelegenheit bereits am 8. März 2006 ein Urteil zugunsten des Landes Niedersachsen gesprochen. Auch vor dem Bundesverwaltungsgericht hatten die Gegner eines atomaren Endlagers im Schacht Konrad am 27. Juni 2007 eine Niederlage erlitten.

In dem ehemaligen Bergwerksschacht soll ein Endlager für schwach- und mittelradioaktiven Müll „mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung“ (so der Planfeststellungsbeschluss) entstehen. Nach Angaben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) wird das atomare Endlager 90 Prozent des gesamten Volumens radioaktiver Abfälle in Deutschland erfassen. Die Betriebsdauer der Anlage ist auf 80 Jahre angelegt, ausgehend von einer Einlagerungskapazität von 303.000 Kubikmetern radioaktiven Abfalls. Ab 2010 soll die technische Umrüstung des Bergwerks zum Lager für radioaktive Abfälle beginnen. Das BMU rechnet mit einem Kostenaufwand von 900 Millionen Euro für die Umrüstung. Zwei Drittel der Kosten trägt die öffentliche Hand, der Rest wird von den Entsorgungsunternehmen aufgebracht, die die Anlage betreiben werden.

Die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle ist nach wie vor ungeklärt, eine solche Anlage gibt es nach Angaben des Bundesamtes für Strahlenschutz (BFS) weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in einem anderen Staat. Nach dem deutschen Atomgesetz ist es eine Aufgabe der Bundesregierung, „bis zum Jahr 2030 ein betriebsbereites Endlager für alle Arten radioaktiver Abfälle zur Verfügung zu stellen“.

Stadtrat Rainer Dworog vom Rat der Stadt Salzgitter kommentierte die heutige Entscheidung mit den Worten: „Für Salzgitter ist das wirklich kein glücklicher Tag.“ Das Argument der Beschwerdefähigkeit der Stadt wurde aus der Tatsache hergeleitet, dass die Stadt Salzgitter mit der Einrichtung eines Endlagers für radioaktive Abfälle als einzige Stadt in Deutschland eine „nationale Aufgabe“ erfülle.

Dem Karlsruher Gericht liegt noch eine weitere Verfassungsbeschwerde eines Landwirtes vor, über die noch zu entscheiden ist.

Themenverwandte Artikel

Quellen