Gericht macht Weg frei für ein Atommüllendlager „Schacht Konrad“

Artikelstatus: Fertig 22:19, 8. Mrz. 2006 (CET)
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Lüneburg (Deutschland), 08.03.2006 – Die Klagen gegen die Eignung eines ehemaligen Bergwerks bei Salzgitter (Schacht Konrad) als Atommüllendlager wurden heute vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg zurückgewiesen.

Schacht Konrad bei Salzgitter

Die Klagen, die sich rechtlich gegen den Planfeststellungsbeschluss des niedersächsischen Umweltministeriums vom 22. Mai 2002 richteten, wurden vom Gericht entweder als „unzulässig“ (Klagen zweier Gemeinden sowie der Stadt Salzgitter) beziehungsweise als „unbegründet“ (im Falle der Klage zweier Landwirte) bezeichnet. Die Kommunen seien in ihren Rechten nicht betroffen. Auch eine Verletzung der Rechte der beiden klagenden Landwirte konnte das Gericht nicht erkennen.

Im Einzelnen weist das Gericht die von den Klägern vorgebrachten Einwände hinsichtlich Verfahrensmängeln bei der Planfeststellung, der Infragestellung des Bedarfs für ein solches Endlager als auch bezüglich möglicher Gefahren, die von einem Endlager für schwach- bis mittelradioaktive Abfälle ausgehen könnten, zurück. Als mögliche Gefahren hatten die Kläger auf die Möglichkeit terroristischer Anschläge sowie die Gefahr einer Grundwasserverseuchung hingewiesen. Beweisanträge der klagenden Parteien zur Überprüfung der Langzeitsicherheit der Anlage hatte das Gericht abgelehnt.

Das Verfahren zur Planfeststellung läuft seit 20 Jahren. Die „Arbeitsgemeinschaft Schacht Konrad“ mobilisiert seit Jahren den Widerstand gegen die Errichtung eines atomaren Endlagers in diesem stillgelegten Bergwerk. Im Jahre 2002 hatte das niedersächsische Umweltministerium die Genehmigung zur Errichtung einer Anlage zur Endlagerung radioaktiver Abfälle erteilt. Die radioaktiven Abfälle, die hier endgelagert werden sollen, stammen aus deutschen Industrieanlagen, Forschungslabors und Kliniken. In dem genannten Zeitraum sind von interessierten Energieversorgern bereits knapp eine Milliarde Euro in den Ausbau des Schachtes investiert worden.

Der als Kläger in Erscheinung getretene Landwirt Walter Traube hat bereits im Vorfeld der Verhandlung erklärt, er gehe nicht von einem Erfolg für die Kläger bei der Verhandlung aus. Er werde weiter den Weg zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beschreiten. Nach Aussagen auf der Homepage der „AG Schacht Konrad“ haben zu Prozessbeginn mehrere Dutzend Atomkraftgegner gegen die Errichtung eines Atommüllstandortes im Schacht Konrad demonstriert.

Der am OVG Lüneburg geführte Prozess war der erste seiner Art. Erstmals wurde in einem gerichtlichen Verfahren die Eignung eines Standortes für Zwecke der Entsorgung atomarer Abfälle geprüft. Dabei hatte sich das Gericht, so der Vorsitzende Richter Wolfgang Kalz, mit Sicherheitsaspekten für einen Zeitraum von mehreren hunderttausend Jahren zu beschäftigen.

Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) hatte sich im Vorfeld der Verhandlung gegen die Nutzung des Schachts Konrad für die Endlagerung atomarer Abfälle ausgesprochen. Die Europaabgeordnete von Grünen Rebecca Harms kritisierte die Gerichtsentscheidung scharf. In einem Interview mit dem Inforadio (rbb) sagte die Politikerin: „Es gibt wesentliche Bedenken, was die Gefahren für die Anwohner angeht und es kann nicht sein, dass in Deutschland heute Atomanlagen genehmigt werden können, ohne dass diese Bedenken überhaupt erörtert werden.“

Eine Revision gegen das Urteil wurde vom Gericht nicht zugelassen. Den Klägern wurde lediglich die Möglichkeit offen gelassen, eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einzubringen.

Quellen