Vater des Amokläufers von Winnenden wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

Veröffentlicht: 19:08, 10. Feb. 2011 (CET)
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Winnenden (Deutschland), 10.02.2011 – 11. März 2009 in der Albertville-Realschule in Winnenden: 15 Menschen sterben, 11 weitere werden zum Teil schwer verletzt. Der 17-jährige Tim K. richtet sich nach der Tat selbst. Heute wurde der Vater des Jugendlichen wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und Verstoß gegen das Waffenrecht vom Landgericht Stuttgart zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Jörg K., der 52-jährige Vater des Amokläufers, hatte seine Waffe unversperrt im Schlafzimmer herumliegen lassen. Dabei wusste er seit April 2008 von den Tötungsphantasien seines Sohnes. Damals war er von Ärzten der psychiatrischen Klinik in Weinsberg informiert worden. Trotzdem hatte er seinen Sohn in den Schützenverein mitgenommen, Munition war offen im Haus zugänglich. Umstände die es dem Sohn leicht machten seine Phantasien real werden zu lassen.

Der Angeklagte, der drei Monate bei den Gerichtsterminen nicht anwesend war, entschuldigte sich vor der Urteilsverkündung bei den Angehörigen der Opfer für die Tat seines Sohnes sowie für seine eigenen Fehler: „Ich fühle mich verantwortlich für meinen Sohn Tim und die Fehler, die ich gemacht habe.“

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren gefordert. Die meisten der 43 Nebenkläger sahen eine Freiheitsstrafe von über zwei Jahren als angemessen an, eine solche Strafe hätte ihrer Meinung nach nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden können.

Der Vorsitzende Richter Reiner Skujat: „Das seltene Phänomen eines Amoklaufs mit den schrecklichen Folgen für die Opfer und deren Angehörigen kann nicht durch das Strafrecht verhindert werden. Mit strafrechtlichen Sanktionen kann immer nur reagiert werden.“

Jörg K. muss nun mit zivilrechtlichen Schadensersatzforderungen rechnen.

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Quellen