Syrien: Ausnahmezustand per Dekret aufgehoben
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Damaskus (Syrien), 22.04.2011 – Der syrische Präsident Baschar al-Assad hob am Donnerstag den seit 1963 geltenden Ausnahmezustand auf. Das damals beschlossene Notstandsgesetz schränkte wesentliche Bürgerrechte, wie das Demonstrations- und Versammlungsrecht ein. Festnahmen von Personen durch Sicherheitskräfte waren jederzeit ohne Angabe von Gründen möglich.
Assad erfüllt damit eine wesentliche Forderung der Demokratiebewegung in dem Land. Bei den landesweiten Protesten der letzten Wochen gegen die autokratische Führung des Landes waren nach Angaben von Amnesty International mindestens 200 Menschen getötet worden. Mit dem Dekret kam Assad zugleich dem Parlament zuvor, das ursprünglich Anfang Mai einen entsprechenden Beschluss fassen sollte.
Auch die Gerichte für die Staatssicherheit sollen aufgelöst werden. Die Änderungen treten mit Beginn der kommenden Woche in Kraft. Die politische Opposition in Syrien erklärte, die Zugeständnisse gingen nicht weit genug. Sie verlangen ein Ende der Alleinherrschaft durch die Baath-Partei des Präsidenten. Oppositionelle Kräfte kündigten an, am kommenden Freitag erneut zu Massendemonstrationen durch die Straßen des Landes zu ziehen.