Streit um Hautcreme von Uschi Glas eskaliert

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Berlin (Deutschland), 10.03.2005 – Heute fand im Berliner Landgericht die Verhandlung wegen einer von der Schauspielerin Uschi Glas vermarkteten Hautcreme statt. Die Stiftung Warentest hatte bei einem ihrer Testergebnisse diese Hautcreme mit Hinweis auf die Qualität als mangelhaft eingestuft. Die Herstellerfirma dieser Creme, die Firma 4S-Marketing GmbH, hat daraufhin Klage gegen die Stiftung Warentest eingereicht und möchte Schadenersatz erhalten.

Prozessbeobachter berichteten nach der Verhandlung von einem heftigen Streit zwischen den Parteien. Die Firma, vertreten durch Frau Anwältin Tanja Irion, wies auf unseriöse Prüfungsmethoden hin. Als Begründung dafür gab sie an, die Pflicht der Stiftung Warentest zur Neutralität sei verletzt worden. Die Stiftung Warentest wiederum wies diesen Vorwurf strikt zurück, denn der Hersteller wäre verpflichtet, nach unverträglichen Stoffen zu suchen, nicht das Testunternehmen.

4S-Marketing gab an, der Verkaufsverlust für die Creme würde sich im sechsstelligen Euro-Bereich bewegen. Der Imageschaden für Uschi Glas wäre noch wesentlich höher. Uschi Glas ist zur Verhandlung nicht persönlich erschienen.

Eine Einigung konnte nicht erzielt werden. Es wurde für den 14. April ein neuer Termin vereinbart. An diesem Tag wird jedoch nicht weiter verhandelt, sondern das Gericht gibt dann eine Entscheidung bekannt, welche aber kein abschließendes Urteil darstellt.

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Quellen