Niederlage für Uschi Glas
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Berlin (Deutschland), 14.04.2005 – Die Schauspielerin Uschi Glas hat heute vor dem Berliner Landgericht eine Niederlage erlitten. Die Herstellerfirma ihrer Hautcreme „Uschi Glas hautnah Face Cream“ hatte gegen die Stiftung Warentest eine Schadensersatzklage angestrengt. Heute fiel in Berlin das Urteil.
Nach Aussagen des Gerichtes darf die Hautcreme nach wie vor als „mangelhaft“ bezeichnet werden. Bereits vor einem Jahr hatte die Stiftung Warentest in einem Testbericht die Creme negativ bewertet. Damit hat Uschi Glas zusammen mit der Herstellerfirma 4S-Marketing den Prozess verloren, die Klage wurde abgewiesen.
Der zuständige Richter Michael Mauck begründete das Urteil damit, die Firma 4S-Marketing hätte nicht beweisen können, dass die Creme fehlerhaft getestet wurde. Die Anwältin der Firma 4S-Marketing, Tanja Irion, war bei der heutigen Urteilsverkündung nicht anwesend. Sie hat aber angekündigt, höchstwahrscheinlich Berufung gegen das Urteil einlegen zu wollen.
Stiftung Warentest zeigte sich erleichtert über das Gerichtsurteil und gab bereits eine erste Erklärung ab. Demnach sieht sich die Testfirma bestätigt, die Neutralität ihrer Tests sei damit bewiesen.
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Quellen
- Stern: „Uschi Glas' Hautcreme bleibt ‚mangelhaft‘“ (14.04.2005)