Staatsanwalt fordert Geldstrafe für Daschner

Artikelstatus: Fertig 9. Dez. 2004 (CET)
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Frankfurt am Main (Deutschland), 09.12.2004 – Im Prozess um den ehemaligen Frankfurter Polizei-Vizepräsidenten Wolfgang Daschner hat die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe gefordert. Daschner wird vorgeworfen, im Zusammenhang mit der Fahndung nach dem entführten Jakob von Metzler dem Täter Magnus Gäfgen Folter angedroht zu haben.

Jakob von Metzler wurde am 27. September 2003 in Frankfurt entführt. Nachdem der Täter das Opfer ermordet hatte, schickte er an die Eltern eine Lösegeldforderung. Bei der geplanten Übergabe am 30. September wurde Magnus Gäfgen verhaftet. Am 1. Oktober 2003 fand ein Verhör statt. Daschner hatte zuvor einen Vermerk verfasst, in dem er festhielt, einen Beamten angewiesen zu haben, dem Festgenommenen mit „unmittelbarem Zwang“ zu drohen.

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Quellen