Erfolg für Gäfgen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Artikelstatus: Fertig 21:07, 20. Okt. 2005 (CEST) Bitte keine weiteren inhaltlichen Veränderungen vornehmen, sondern einen Folgeartikel schreiben. |
Frankfurt am Main (Deutschland) / Straßburg (Frankreich), 16.10.2005 – Magnus Gäfgen, der rechtskräftig als Mörder des elfjährigen Bankierssohn Jakob von Metzler verurteilte Frankfurter Student, hat einen Erfolg vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EuGHMR) in Straßburg erfochten.
Er hatte beim EuGHMR eine Klage wegen der Folterandrohung durch die Frankfurter Polizei eingereicht. Wie das deutsche Bundesjustizministerium bestätigte, wurde die Bundesrepublik Deutschland in der Sache zu einer Stellungnahme zu den Vorwürfen Gäfgens aufgefordert. Es geht nach wie vor um die Folterandrohungen des Frankfurter Polizeivizepräsidenten Wolfgang Daschner gegenüber Gäfgen. Er hatte Gäfgen durch seine Untergebenen Folter androhen lassen und damit ein Geständnis Gäfgens erzwungen. Gäfgen hatte daraufhin tatsächlich gestanden.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte begründete seine Forderung damit, dass das deutsche Gerichte bereits mehrfach festgestellt hätten, eine Rechtsverletzung habe durchaus vorgelegen. Gäfgens Foltervorwurf wurde in allen vorhergehenden Verfahren bestätigt.
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Quellen
- news aktuell: „Der Tagesspiegel: Erster Erfolg für Magnus Gäfgen beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg“ (Pressemitteilung) (16.10.2005)