Seilbahnunglück von Sölden vor Gericht
Artikelstatus: Fertig 22:01, 22. Jun. 2006 (CEST) Bitte keine weiteren inhaltlichen Veränderungen vornehmen, sondern einen Folgeartikel schreiben. |
Sölden / Innsbruck (Österreich), 22.06.2006 – Am 5. September 2005 ereignete sich ein Gondelunfall im Tiroler Gletscherskigebiet bei Sölden. Damals starben sechs Kinder und drei Erwachsene, die zum Skifahren auf den Berg hinauf wollten, als ein Hubschrauber einen Betonkübel verlor, als er über eine Seilbahn flog. Der 680 Kilogramm schwere Kübel löste sich und stürzte ab. Am 22. Juni 2006 steht nun der 35-jährige Pilot des Hubschraubers in Innsbruck vor Gericht. Der Prozess soll nur einen Tag dauern. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Gemeingefährdung vor. In Österreich kann er dafür maximal für fünf Jahre ins Gefängnis kommen.
Der Staatsanwalt beruft sich bei seiner Anklage auf das Betriebshandbuch der Hubschrauberbetreiberfirma Knaus. Darin wird solch eine Flugroute direkt über das Seilbahnkabel nicht erlaubt. Auch die offizielle „Verordnung des Luftverkehrsbetreiberzeugnisses“ verbietet diesen Flug. Dafür, dass der Kübel abstürzte, kann der Pilot nichts, es war laut Gutachten des Verkehrsministeriums technisches Versagen. Aber er hätte noch zwei andere Flugrouten zur Verfügung gehabt. Der Pilot nahm jedoch die kürzeste, für die Menschen in der Gondel tödliche Strecke.
Themenverwandte Artikel
- Zivilprozess um Gondelabsturz in den Ötztaler Alpen (05.05.2006)
- Anklage gegen Hubschrauberpiloten von Sölden erhoben (27.03.2006)
- Gondelunglück in Sölden: Ermittlungen gegen Hubschrauberpilot (24.12.2005)
- Gondelabsturz im Tiroler Ötztal (05.09.2005)
Quellen
- Standard: „Seilbahnunglück von Sölden: Tödliche Routenwahl vor Gericht“ (19.06.2006, 21:13 Uhr)
- Stern: „Wer ist schuld am Seilbahnunglück von Sölden?“ (20.06.2006)