Anklage gegen Hubschrauberpiloten von Sölden erhoben
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Sölden (Österreich), 27.03.2006 – Gegen den Hubschrauberpiloten, der am 5. September 2005 ein Betonteil über der Gondelbahn in Sölden verloren hatte, hat die Staatsanwaltschaft Innsbruck Mitte März 2006 Anklage erhoben. Dem Mann wird von der Staatsanwaltschaft Innsbruck fahrlässige Tötung vorgeworfen, da bei dem Vorfall neun Skifahrer aus Bayern und Baden-Württemberg starben.
Den 35-jährige Piloten erwartet eine Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Gemeingefährdung. Der Staatsanwalt beruft sich dabei auf amtliche Verordnungen, die bei einem Hubschrauberflug mit Lasten über eine Seilbahn hinweg beachtet werden müssen. Die Ansichten des Piloten, der Huberschrauberfirma sowie des Staatsanwaltes weichen in der Auslegung der Verordnung voneinander ab. Die beteiligten Parteien legen die Verordnung unterschiedlich aus. Das technische Gutachten, auf das die Staatsanwaltschaft gewartet hatte, liegt mittlerweile vor. Entscheiden muss nun das Gericht. Ein genauer Termin für den Prozess liegt noch nicht fest.
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Quellen
- SWR Nachrichten: „Anklage gegen Hubschrauber-Piloten von Sölden“ (20.03.2006, 18:11 Uhr)
- Die Presse.com: „Sölden-Unglück mit Hubschrauber: Pilot angeklagt“ (21.03.2006)
- Wiener Zeitung: „Sölden-Unglück: Anklage erhoben“ (21.03.2006)