Prostitutionsschutzgesetz in Kraft getreten

Veröffentlicht: 12:35, 2. Jul. 2017 (CEST)
Bitte keine inhaltlichen Veränderungen vornehmen.
Prostitutionsschutzgesetz in Kraft getreten
Es ist hierzulande schwieriger, eine Pommesbude zu eröffnen, als ein Bordell.

Prostitutionsschutzgesetz in Kraft getreten

– Ehemalige Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig zum Gesetz

Berlin (Deutschland), 02.07.2017 – Am 1. Juli ist das Prostitutionsschutzgesetz in Kraft getreten. Für Bordellbetreiber, Personen die der Prostitution nachgehen und auch für die Freier ändert sich so einiges. So bedarf jetzt der Betrieb eines Bordells einer Genehmigung, ein Notrufsystem in den Zimmern muss vorhanden sein, wie auch Sanitäre Einrichtungen für Kunden und die Damen des Gewerbes. Die Freier wie auch die Prostituierten sind verpflichtet den Geschlechtsverkehr nur mit Kondomen auszuführen. Die Damen müssen sich jetzt anmelden und sich medizinisch beraten lassen.

Zugangstüren in einem Bordell

Die ehemalige Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig zu dem Gesetzt: „Es ist hierzulande schwieriger, eine Pommesbude zu eröffnen, als ein Bordell“. Ziel des Gesetzes ist es auch den Menschenhandel einzudämmen. Aus dem Milieu hört man kritische Stimmen, es wird von Stigmatisierung gesprochen und befürchtet ein Abgleiten in die Illegalität.


     Kommentar abgeben


Themenverwandte Artikel

Bearbeiten

    Gesetzgeber plant neue Maßnahmen im Bereich der Prostitution (24.08.2016)