Prostitutionsschutzgesetz in Kraft getreten
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Es ist hierzulande schwieriger, eine Pommesbude zu eröffnen, als ein Bordell.
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– Ehemalige Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig zum Gesetz |
Berlin (Deutschland), 02.07.2017 – Am 1. Juli ist das Prostitutionsschutzgesetz in Kraft getreten. Für Bordellbetreiber, Personen die der Prostitution nachgehen und auch für die Freier ändert sich so einiges. So bedarf jetzt der Betrieb eines Bordells einer Genehmigung, ein Notrufsystem in den Zimmern muss vorhanden sein, wie auch Sanitäre Einrichtungen für Kunden und die Damen des Gewerbes. Die Freier wie auch die Prostituierten sind verpflichtet den Geschlechtsverkehr nur mit Kondomen auszuführen. Die Damen müssen sich jetzt anmelden und sich medizinisch beraten lassen.
Die ehemalige Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig zu dem Gesetzt: „Es ist hierzulande schwieriger, eine Pommesbude zu eröffnen, als ein Bordell“. Ziel des Gesetzes ist es auch den Menschenhandel einzudämmen. Aus dem Milieu hört man kritische Stimmen, es wird von Stigmatisierung gesprochen und befürchtet ein Abgleiten in die Illegalität.
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BearbeitenGesetzgeber plant neue Maßnahmen im Bereich der Prostitution (24.08.2016)
Quellen
Bearbeiten- www.prostituiertenschutzgesetz.info: „www.prostituiertenschutzgesetz.info“ (aufgerufen 01.07.2017)
- www.t-online.de: „Welche Folgen hat das Prostitutionsschutzgesetz?“ (30.06.2017)
- www.sueddeutsche.de: „Das Gesetz geht an der Realität der Sexarbeiterinnen vorbei“ (01.07.2017)
- www.anwalt.de: „GESETZESÄNDERUNGEN IM JULI 2017: UNTERHALTSVORSCHUSS, PROSTITUTIONSGESETZ UND RENTNERERLEICHTERUNGEN“ (27.06.2017)
- www.dw.com: „Erst anmelden, dann anschaffen“ (01.07.2017)
- www.neuepresse.de: „Hannover: Das Schweigen der Huren“ (29.06.2017)