Gesetzgeber plant neue Maßnahmen im Bereich der Prostitution

Veröffentlicht: 12:28, 24. Aug. 2016 (CEST)
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Bremerhaven (Deutschland), 24.08.2016 – Die Bundesregierung schätzt die Zahl der Prostitutierten in Deutschland auf 200 000, anderen Untersuchungen zufolge sollen es bis zu 500 000 sein. Dabei ist die Fluktuation sehr hoch. Jedes Jahr kommen schätzungsweise 50 000 neue hinzu, zugleich steigen aber auch etwa genauso viele wieder aus. Seit 2001 gilt Prostitution hierzulande nicht mehr als sittenwidrig, und 2002 wurden die gesetzlichen Kranken- und Sozialversicherungen für diese Tätigkeit geöffnet.

Kondom mit der Geschmacksrichtung „Banane“

Gleichwohl ist die Kriminalität auf diesem Gebiet hoch. Insbesondere die Zwangsprostitution ist ein häufig verfolgter Straftatbestand. Hierzu hieß es in einer soziologischen Untersuchung im Jahre 2012: „Im Vergleich zur bisherigen administrativen Regulation der Prostitution kann diese staatsfeministisch inspirierte Machttechnologie als entscheidender sozialpolitischer und juristischer Paradigmenwechsel betrachtet werden. Die Rollen in diesem gesellschaftlichen Drama sind in Gestalt des Freiers als männlicher (Gewalt-)Täter und der Sexarbeiterinnen als hilfloses weibliches Opfer unwiderruflich festgelegt.“

Strafverfahren wegen sexueller Ausbeutung sind sehr zeitraubend und für alle Beteiligten psychisch belastend. Wie weit die Ausbeutung gehen kann, zeigt ein Fall in Bremerhaven, der gegenwärtig beim Landgericht verhandelt wird. Es geht darum, dass zwei junge Frauen zur Prostitution gezwungen wurden, teilweise sollten sie mit den Freiern ohne Kondom verkehren, die Kundschaft wurde mit Dumpingpreisen ab 15 Euro umworben.

Ein neues Prostituiertenschutzgesetz soll am 1. Juli 2017 in Kraft treten. Es sind weitreichende Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit geplant. Auch die Freier können sich in Zukunft strafbar machen, wenn sie zum Beispiel die Dienste von Zwangsprostituierten annehmen oder gegen die Kondompflicht verstoßen.


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