Journalist wegen Verstoßes gegen das Luftverkehrsgesetz verurteilt

Artikelstatus: Fertig 22:34, 7. Mrz. 2006 (CET)
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Düsseldorf (Deutschland), 07.03.2006 – Heute sprach das Düsseldorfer Oberlandesgericht in zweiter Instanz das Urteil im Fall eines Journalisten.

Der Mann hatte im Januar 2002 mehrere Butterfly-Messer in Flugzeuge geschmuggelt. Er tat dies in Ausübung seines Berufes für eine Fernsehsendung. Den Vorgang wiederholte er auf mehreren großen deutschen Flughäfen, unter anderem auf den Flughäfen Düsseldorf, München, Berlin und Frankfurt. Der Mann konnte jeweils problemlos mit den Messern in die Flugzeuge gelangen, obwohl nach den Terroranschlägen in den USA am 11. September 2001 die Sicherheitsmaßnahmen überall verschärft wurden.

Die Richter verhingen über den Mann das mildeste Urteil, das möglich war. Er wurde verwarnt. Nach der ersten Instanz sah es noch anders aus: Damals hatte der Staatsanwalt ein Strafmaß von knapp 10.000 Euro für die Taten angesetzt. Die damaligen Richter hatten den Journalisten zu 750 Euro Strafe verurteilt. Das neue Urteil fiel für ihn wesentlich besser aus, weil er nun überhaupt keine Strafe bezahlen muss.

Der Anwalt des Journalisten hatte darauf hingewiesen, dass die allgemeine Sicherheit auf den Flughäfen durch die Aktionen verbessert wurde: „Er hat die Sicherheit im Luftverkehr nicht gefährdet, sondern gefördert.“ Dies hat der Bundesgrenzschutz auch vor dem Gericht bestätigt. Nach Angaben eines Beamten wäre das Kontrollpersonal nach Ausstrahlung der Fernsehsendung aufmerksamer geworden und die Sicherheitschecks wurden nochmals verschärft. Die Richter erkannten die gute Absicht des Mannes und die daraus entstandenen Folgen positiv an. Dennoch mussten sie dem Gesetz folgen und den Mann verurteilen.

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Quellen