Japan: Koizumis Besuche am Yasukuni-Schrein verfassungswidrig
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Ōsaka / Tōkyō (Japan), 01.10.2005 – Ministerpräsident Junichirō Koizumi hat am gestrigen Freitag vor dem Hohen Gerichtshof von Ōsaka eine Niederlage erlitten. Seine Besuche am Yasukuni-Schrein seien verfassungswidrig, urteilten die Richter. Sie verstößen gegen die Trennung von Staat und Religion. Allerdings sprach es den 188 Klägern Ansprüche auf Entschädigung ab.
Besuche von Politikern an dem Shintō-Schrein sorgen immer wieder für Empörung vor allem unter Japans Nachbarstaaten. Er ist ein Denkmal für die 2,5 Millionen japanischen Kriegstoten. Er ist umstritten, weil dort auch hingerichteter Kriegsverbrecher gedacht wird.
Koizumi gab sich überrascht. Er habe den Schrein als Privatmann besucht. Erst am Donnerstag hatte ein Gericht in Tōkyō die Klage von 39 Klägern auf Schmerzensgeld für die „seelischen Qualen“ seines Besuchs mit dieser Begründung abgewiesen.
Rechtsexperten zufolge könnte er nun den privaten Charakter seiner Besuche zu unterstreichen versuchen, indem er zum Beispiel mit seinem eigenen Wagen komme. Unklar ist, ob die Sache nun vor das Oberste Gericht kommt, das in Verfassungsfragen das letzte Wort hat.
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Quellen
- tagesschau.de: „Koizumis Besuche am Schrein verfassungswidrig“ (30.09.2005, 19:40 Uhr)
- N24.de: „Koizumi darf weiter zum Schrein pilgern“ (29.09.2005)