Immer mehr Hilfebedürftige benötigen Darlehen
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Nürnberg (Deutschland), 26.06.2012 – Die Bundesagentur für Arbeit hat einen Bericht der Bild-Zeitung bestätigt, wonach immer mehr Bürger, die Arbeitslosengeld II beziehen, ihre Bedarfe nicht mehr aus den laufenden Zahlungen zur Deckung des Lebensunterhalts bestreiten können. Höhere einmalige Bedarfe müssen immer häufiger aus Darlehen getragen werden, die bei den Grundsicherungsträgern gesondert beantragt werden müssen.
Für die Zeit vor der Einführung von „Hartz IV“ zu Beginn des Jahres 2005 gibt es keine statistischen Erhebungen zum Vergleich. Im Jahr 2007 erhielten pro Monat im Durchschnitt 9.800 Bedarfsgemeinschaften ergänzend zu ihrem Regelbedarf Darlehen, drei Jahre später mussten solche Leistungen bereits an 15.300 Familien erbracht werden. Im Jahr 2011 lag die Zahl der Darlehensbezieher pro Monat bei 18.400, wobei in den Monaten März und August 2011 in der Spitze jeweils mehr als 20.000 Anträge gestellt worden waren. Im Februar 2012 waren 17.600 Bedarfsgemeinschaften betroffen. Das dabei gewährte Darlehen betrug durchschnittlich 250 Euro, im Februar 2012 waren es 260 Euro.
Die Darlehen dienen zur Abwendung eines unaufschiebbaren Bedarfs in einer Notlage wie beispielsweise zur Deckung von Stromschulden oder zum Ersatz von langlebigen Konsumgütern wie einer Waschmaschine.
Die gesamten Ausgaben für Darlehen stiegen von monatlich vier Millionen Euro im Jahr 2010 auf gut fünf Millionen Euro im darauffolgenden Jahr.
Zinslose Darlehen sind von den Grundsicherungsträgern nach § 42a SGB II zu erbringen, wenn ein Bedarf nicht aus den Ersparnissen gedeckt werden kann. Zur Rückzahlung werden in der Regel 10 Prozent von den laufenden monatlichen Leistungen zum Lebensunterhalt abgezogen. In vielen Fällen ist aber auch das nicht zumutbar, so dass eine Rückzahlung erst nach der Vermittlung in eine Beschäftigung in Betracht kommt.
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