Ein Viertel der Arbeitslosen ist nicht durch die Arbeitslosenversicherung geschützt
Veröffentlicht: 20:14, 16. Apr. 2012 (CEST) Bitte keine inhaltlichen Veränderungen vornehmen. |
Berlin (Deutschland), 16.04.2012 – Wie die Tageszeitung „Die Welt“ berichtet, ist laut einer Studie des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) im Zeitraum von 2008 bis 2011 der Anteil der Arbeitslosen in Deutschland, die keine Ansprüche auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung haben, um fast ein Fünftel von 621.000 auf 736.000 Betroffene gestiegen. Dem entspricht umgekehrt ein Rückgang der Zahl derjenigen, die nach einem Arbeitsplatzverlust neu Ansprüche gegen die Arbeitslosenversicherung geltend machen konnten. Im Untersuchungszeitraum war sie um 9,5 Prozent rückläufig.
- Stetige Zunahme der prekären Beschäftigungsverhältnisse
Der Grund für diese Entwicklung liegt im stetigen Zunehmen atypischer Beschäftigungsverhältnisse. Die Arbeitsverhältnisse würden immer instabiler, und die Voraussetzungen, unter denen man Schutz durch die Arbeitslosenversicherung erlangen kann, seien zu streng gefasst. Immer mehr unregelmäßig Beschäftigte zahlten Beiträge in die Arbeitslosenversicherung ein, ohne je einen Anspruch auf Leistungen zu haben.
Derzeit muss ein Betroffener beim Eintritt der Arbeitslosigkeit in den vergangenen 24 Monaten insgesamt zwölf Monate lang sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein, um ein halbes Jahr lang Arbeitslosengeld I beziehen zu können. Der DGB kommt zu dem Ergebnis, dass dies immer weniger Menschen noch gelingt. Vor allem die Beschäftigten bei Zeitarbeitsunternehmen seien betroffen, von ihnen mussten im Jahr 2011 fast die Hälfte (45,2 Prozent) direkt Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende („Hartz IV“) beantragen, was insgesamt immerhin gut ein Viertel der Arbeitslosen betraf (26,4 Prozent gegenüber 21,5 Prozent im Jahr 2008).
- Sozialpolitische Diskussion
Der DGB fordert deshalb, die Voraussetzungen für Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung zu entschärfen und nur noch eine Vorbeschäftigung von sechs Monaten innerhalb der letzten 24 Monate vorzusehen, um wenigstens ein Vierteljahr lang Arbeitslosengeld I zu erhalten. Die soziale Sicherungsfunktion der Arbeitslosenversicherung nehme stetig ab.
Die Vorschläge des DGB werden von SPD und Bündnis 90/Die Grünen unterstützt, letztere gehen über den Vorschlag des DGB hinaus und fordern eine Absenkung der Vorbeschäftigungsfrist von zwölf auf vier Monate während der 24-monatigen Rahmenfrist. Die CDU lehnt dies ab, weil sie einen Missbrauch befürchtet, befürwortet aber zum August 2012 eine Fortentwicklung der Begünstigung von Künstlern und Kulturschaffenden, die von der Verkürzung der Rahmenfrist von 36 auf 24 Monate im Zuge der sogenannten Hartz-Reformen besonders stark betroffen waren.