IT-Dienstleister der gesetzlichen Unfallversicherung unter Verdacht der Verletzung des Bundesdatenschutzgesetzes

Veröffentlicht: 18:16, 18. Nov. 2007 (CET)
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Hannover (Deutschland), 18.11.2007 – Gegen den Geschäftsführer der BG-Phoenics GmbH, IT-Dienstleister und 100-prozentiges Tochterunternehmen der Bau-Berufsgenossenschaft und der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten, Burkhard Wolf, und weitere Führungskräfte wurde Strafanzeige gestellt.

„Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz“, so lautet der Vorwurf gegen die Führungskräfte des Unternehmens, das im Auftrag der gesetzlichen Unfallversicherung die Sozial- und Mitgliederdaten der Berufsgenossenschaften verwaltet und für die Sicherheit der Daten verantwortlich zeichnet.

Hintergrund der Strafanzeige ist jedoch kein Verstoß beim Umgang mit Sozial- oder Mitgliedsdaten der Berufsgenossenschaften. Vielmehr wird Wolf vorgeworfen, eigene Mitarbeiter nicht nur während der Arbeitszeit, sondern auch in der Freizeit mit Hilfe von Detektiven ausspioniert zu haben.

Diese Woche wurde im Auftrag der Staatsanwaltschaft Dessau der erste Zeuge zum Tathergang vernommen.

Konkret geht es um einen Mitarbeiter, der im November 2006 die Gründung eines Betriebsrates initiiert hat. Schon damals wandte sich Wolf mit einem offenen Schreiben an die Beschäftigten der BG-Phoenics GmbH und warnte unverholen mit Blick auf gewährte Gratifikationen, Boni und Prämien vor der Gründung eines Betriebsrates, dass sich mit der Wahl eines Betriebsrates die „Dinge nachhaltig ändern“ würden.

Da diese Warnung – nach § 119 Betriebsverfassungsgesetz bereits mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bedroht – bei den Beschäftigten der BG-Phoenics GmbH anscheinend nicht wirkte, entschloss sich die Geschäftsführung der BG-Phoenics GmbH zu einer härteren Gangart. Mit Hilfe einer Detektei und der Überwachung durch Detektive wollte die Geschäftsführung der BG-Phoenics GmbH dem Initiator der Betriebsratswahl arbeitsrechtliche Verstöße nachweisen. Nach mehrtägiger Überwachung, auch über ein ganzes Wochenende hinweg, war sich die Geschäftsführung der BG-Phoenics sicher: Ein Grund für eine fristlose Entlassung ist gefunden. Die Kündigung wurde jedoch im September 2007 vom Arbeitsgericht München per Urteil aufgehoben, da der Kündigungsgrund nach Auffassung des Gerichts nicht haltbar ist.

Damit fehlt der Geschäftsführung der BG-Phoenics GmbH nun ein nach Bundesdatenschutzgesetz erforderlicher „wichtiger Grund“, der erforderlich ist, um Mitarbeiter ausspionieren zu lassen.

Hinzu kommt, dass im Rahmen der Überwachung auch das Büro eines gemeinnützigen Vereins, welcher unter anderem Sozialhilfeempfänger betreut und berät, quasi als „Kollateralschaden“ mit überwacht wurde. Die Strafanzeige gegen Wolf stammt von einem Vorstandsmitglied dieses gemeinnützigen Vereins. Begründet wird diese mit der illegalen Überwachung des Büros und mit der Weigerung von Wolf, Auskunft gemäß Bundesdatenschutzgesetz über die gesammelten Informationen zu geben. Allein die Verweigerung der Auskunft wird gemäß § 43 Bundesdatenschutzgesetz als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße bis zu 250.000 Euro bestraft.

Dies alles geschieht unter den wachsamen Augen der DGB-Gewerkschaften IG Bau und der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten und ohne jede öffentlich erkennbare Konsequenzen für die Geschäftsführung der BG-Phoenics GmbH. Beide Gewerkschaften sind direkt als Vorstände für die Führung der Muttergesellschaften der BG-Phoenics GmbH verantwortlich.

Aber auch von anderer Seite stehen die DGB-Gewerkschaften derzeit in der öffentlicher Kritik. So hat beispielsweise ATTAC am 13. November 2007 in einem Aufruf zur Unterstützung des Lokführerstreiks das Verhalten der DGB-Gewerkschaften in der juristischen Auseinandersetzung um das Streikrecht kritisiert, und der Berliner Finanzsenator und ehemalige Bahn-Vorstand Thilo Sarrazin wirft der DGB-Gewerkschaft TRANSNET vor, an dem Versuch der Vernichtung der Gewerkschaft Deutscher Lokführer beteiligt gewesen zu sein.

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Quellen