Gewerkschaften im Zugzwang
Veröffentlicht: 20:34, 22. Okt. 2007 (CEST) Bitte keine inhaltlichen Veränderungen vornehmen. |
München (Deutschland), 22.10.2007 – Bereits in der Kammerverhandlung im September 2007 vor dem Münchner Arbeitsgericht zeichnete es sich ab: Der Initiator einer Betriebsratswahl bei der BG-Phoenics GmbH in München wird rehabilitiert.
Schon die Staatsanwaltschaft München (Aktenzeichen: 251 Js 210502/07) hatte im August 2007 schriftlich erklärt, dass die Behauptung von Führungskräften der BG-Phoenics GmbH, der Initiator der Betriebsratswahl hätte sich des Spesenbetruges schuldig gemacht, eine Beleidigung darstellt und gegen die Persönlichkeitsrechte verstößt. Bei den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ist auch bekannt geworden, dass die Geschäftsführung der BG-Phoenics GmbH den betroffenen Mitarbeiter mittels eines Detektei überwachen ließ, und dies nicht nur innerhalb des Unternehmens sondern auch über mehrere Tage und an einem Wochenende.
Jetzt liegt auch das Urteil des Arbeitsgerichtes München (Aktenzeichen: 30 Ca 2003/07) vor: Die von der BG-Phoenics GmbH, einer 100-prozentigen Tochter der Berufsgenossenschaften Nahrungsmittel/Gaststätten und der Bau-BG vorgebrachten Anschuldigungen gegen den Initiator einer Betriebsratswahl in der BG-Phoenics GmbH sind rechtlich nicht haltbar, der Vorwurf eines Spesenbetruges damit ausgeräumt.
Begonnen hat alles mit der Vorbereitung einer Betriebsratswahl in der BG-Phoenics GmbH, einer 100-prozentigen Tochter der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten (BGN) und der Bau-BG. Das Diffizile an der Sache ist: Berufsgenossenschaften werden von der Selbstverwaltung geführt, stellen die Gewerkschaften IG Bau und Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) den Vorstand und sind damit auch für die Vorkommnisse in der BG-Phoenics GmbH verantwortlich.
Derzeit ist noch völlig offen, ob und welche Maßnahmen die Gewerkschaft gegen die verantwortlichen Führungskräfte der BG-Phoenics GmbH initiieren, der betroffene Mitarbeiter kündigte jedoch bereits weitere strafrechtliche Maßnahmen wegen der Verletzung der Persönlichkeitsrechte auf Grund der Überwachung durch Detektive an.
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