G20-Gipfel – Karlsruhe gestattet Protestlager im Hamburger Stadtpark
Veröffentlicht: 16:57, 29. Jun. 2017 (CEST) Bitte keine inhaltlichen Veränderungen vornehmen. |
Karlsruhe / Hamburg (Deutschland), 28.06.2017 – Aufgehoben worden ist ein Verbot gegen ein geplantes Protestcamps im Hamburger Stadtpark während des G20 Gipfels in Hamburg vom 7. bis zum 8. Juli. Eine entsprechende Verfügung der Freien und Hansestadt Hamburg wurde vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einkassiert.
Vorerst begründete die Stadt Hamburg das geplante Verbot gegen das Protestcamp unter anderem damit, dass das Übernachten in Zelten im Stadtpark keine Meinungskundgabe sei. Dies wiederum verhindert den Organisatoren des Protestcamps die Berufung auf das geschützte Versammlungsrecht. Nun hat das Bundesverfassungsgericht in einer Eilentscheidung festgestellt, dass die Organisatoren sich zumindest vorläufig auf das Grundrecht der Versammlungsfreiheit berufen könnten. Aus diesen Gründen müsse sich Hamburg die Entscheidung berüksichtigen und neu entscheiden.
Jedoch müsse Hamburg sicherstellen, dass es im Stadtpark nicht zu nachhaltigen Schäden komme und die Sicherheit des G20-Gipfels gewährleistet werde. Dass die Stadt den Organisatoren einen anderen Ort für das Camp zuweise, sei insofern auch denkbar. Zügig muss die Stadt Hamburg noch einmal über das geplante Protestcamp entscheiden. Je nachdem, wie die Entscheidung ausfällt, sind die Organisatoren in der Lage, erneut in einem Eilverfahren gerichtlich gegen eine andere Zuweisung vorgehen.
Unter dem Motto „Alternativen zum Kapitalismus leben und sichtbar machen“ sollen ab diesem Freitag, dem 30. Juni, rund 10.000 Teilnehmer im Hamburger Stadtpark übernachten. Es soll neben den 3000 Zelten zum Wohnen noch eine Bühne und verschiedene Veranstaltungszelte geben.
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