Fußball-Wettskandal: Außergerichtliche Einigung zwischem dem DFB und dem ehemaligen Schiedsrichter Robert Hoyzer

Veröffentlicht: 20:13, 4. Apr. 2008 (CEST)
Bitte keine inhaltlichen Veränderungen vornehmen.

Frankfurt am Main (Deutschland), 04.04.2008 – Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) und der wegen Betrugs rechtskräftig verurteilte ehemalige Bundesliga-Schiedsrichter Robert Hoyzer einigten sich wegen der vom DFB erhobenen Schadensersatzansprüche in einem anhängigen Zivilprozess außergerichtlich. Nach einer vom DFB veröffentlichten Erklärung erkennt Hoyzer einen „Schadensersatzbetrag in Höhe von 750.000 Euro an“. Hoyzer, der seit dem 18. Mai 2007 wegen des Wettbetruges eine Haftstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten ohne Bewährung im Männergefängnis Berlin-Hakenfelde absitzt, wird mit der Begleichung seiner Schuld nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis spätestens ab dem Jahr 2010 beginnen. Vereinbart wurden monatliche Ratenzahlungen in Höhe von 700 Euro, die 15 Jahre lang zu zahlen sind. Der DFB will das Geld für soziale Zwecke einsetzen. Der DFB stellte noch einige weiteren Forderungen an Hoyzer, die Teil des Vergleichs sind. So soll der ehemalige Schiedsrichter, der durch die Manipulation von Fußballspielen Wettgewinne eingestrichen hatte, „keinen weiteren persönlichen wirtschaftlichen Nutzen“ aus dem Wettskandal ziehen. Im Gegenzug verpflichtet sich der DFB dazu, Hoyzers Restschuld zu tilgen, wenn er 15 Jahre lang pünktlich seine Raten an den Fußballbund begleicht. Die dann zurückgezahlte Gesamtsumme beläuft sich nach 15 Jahren auf 126.000 Euro. Außerdem soll Hoyzer noch einmal vor dem DFB ausführlich zu den Vorgängen im Zusammenhang mit dem Wettskandal Stellung nehmen. Dabei soll er auch möglicherweise eingegangene Verpflichtungen gegenüber Medien offenlegen.

DFB-Präsident Zwanziger äußerte sich zufrieden über den vereinbarten zivilrechtlichen Vergleich: „Ich bin zufrieden, dass das Verfahren so abgeschlossen werden kann. Dem DFB blieb als gemeinnütziger Verband keine andere Wahl, als seine berechtigten Schadensersatzforderungen zu stellen, weil Herr Hoyzer seinerzeit gezielt manipuliert hat und damit unserem Verband neben dem Imageschaden auch erheblichen wirtschaftlichen Schaden zugefügt hat. Der Vergleich und damit der Verzicht auf Geltendmachung unserer möglicherweise höheren Schadensersatzansprüche ist auch Ausdruck unserer Haltung, dass wir Robert Hoyzer nach Verbüßung seiner Haftstrafe eine Chance für seinen weiteren Lebensweg eröffnen möchten.“ Der ausgehandelte Vergleich muss nun noch durch das Berliner Landgericht bestätigt und schriftlich ausgefertigt werden.

Der ehemalige Bundesligaschiedsrichter Robert Hoyzer hatte zugegeben, im Jahr 2004 vier Fußballspiele manipuliert zu haben und dafür 67.000 Euro kassiert zu haben. Außerdem habe er einen Plasmafernseher für seine Spielmanipulationen erhalten.

Themenverwandte Artikel

Quellen