BGH bestätigt: Manipulation von Fußballspielen ist Betrug

Artikelstatus: Fertig 15:23, 16. Dez. 2006 (CET)
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Karlsruhe (Deutschland), 16.12.2006 – Der wegen Beihilfe zum Betrug in sechs Fällen vom Berliner Landgericht im November 2005 verurteilte Schiedsrichter Robert Hoyzer bekam gestern höchstinstanzlich bestätigt, dass er für zwei Jahre und fünf Monate ins Gefängnis gehen muss. Der Fall hatte zu dem größten Betrugsskandal in der Geschichte des deutschen Fußballs geführt und monatelang für Schlagzeilen gesorgt. Mit dem heutigen Urteil setzte sich der Bundesgerichtshof nicht nur über die Argumentation der Verteidigung, sondern auch die Forderung der Bundesstaatsanwaltschaft hinweg, die einen Freispruch für Hoyzer gefordert hatten.

Das Gericht erkannte auf einen Straftatbestand in dem Sinne von „Betrug durch den Abschluss von Wetten auf manipulierte Fußballspiele und eine Beihilfe zu diesem Betrug“. Das Gericht sah es insbesondere als strafverschärfend an, dass die betroffenen Fußballvereine „teilweise erhebliche Vermögenseinbußen erlitten und das Vertrauen der sportinteressierten Öffentlichkeit in die Fairness des Fußballsports und die Unparteilichkeit der Schiedsrichter“ erheblich erschüttert worden sei.

Der Bundesanwalt Hartmut Schneider hatte zuvor argumentiert, die Gesetzeslage lasse keine Verurteilung wegen Betruges zu. Kernfrage sei, „ob das Platzieren verschiedener Wetten auf manipulierte Fußballspiele tatsächlich eine Täuschung darstellt“. Das bejahte der BGH in seinem Urteil eindeutig. Ein Wettvertrag sei wie jeder andere Vertrag zu behandeln. Die Vertragspartner müssen – stillschweigend – davon ausgehen, dass „keine vorsätzliche sittenwidrige Manipulation des Vertragsgegenstandes vorgenommen“ worden sei. Durch die Spielmanipulation sei daher der Tatbestand der Täuschung und in der Folge des Betruges gegeben.

Das Urteil des Berliner Landgerichts gegen den Angeklagten Ante S., der als Drahtzieher des Manipulationsskandals gilt, wurde ebenfalls bestätigt. Der Kroate Ante S., der durch die Spielmanipulationen und Bestechungen rund zwei Millionen Euro verdient hatte, muss wegen Betruges in zehn Fällen eine Haftstrafe von insgesamt zwei Jahren und elf Monaten antreten.

Es wird damit gerechnet, dass der Strafantritt erst im neuen Jahr erfolgt.

Der Deutsche Fußball-Bund zeigte sich erleichtert durch das BGH-Urteil. DFB-Präsident Theo Zwanziger sagte, das Urteil sei auch für das Ansehen des deutschen Fußballs im Ausland sehr wichtig.

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