Erste Daten zur Nutzung der TK-Vorratsdaten von der deutschen Bundesregierung vorgelegt

Veröffentlicht: 17:55, 4. Sep. 2008 (CEST)
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Berlin (Deutschland), 04.09.2008 – Die deutsche Bundesregierung hat vor kurzem eine Statistik über die Nutzung der Daten, die im Rahmen der verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung gespeichert worden sind, vorgelegt. Laut dieser Statistik gab es innerhalb des Zeitraums zwischen Mai bis Juli dieses Jahres 934 Zugriffe im Zuge von Ermittlungen über ein Strafverfahren.[1] Diese Daten wurden offengelegt, da zu Beginn dieses Jahres 34.000 Bürger ein Sammelklage gegen die sechsmonatige Protokollierung der Nutzerspuren des Telefonanschlusses (auch Internetzugriffe) beim Bundesverfassungsgericht eingereicht hatten. Der als „Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung“ bekannte Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern betont allerdings, dass die Daten keine Zahlen auf einen tatsächlichen Bedarf nach den Daten darstellen würden.

Nun argumentiert der AK Vorratsdatenspeicherung, dass die Ermittler entgegen zahlreicher Versprechungen aus der Politik nicht erst auf die im Rahmen der sechsmonatigen Speicherung erfassten Daten zugreifen würden, wenn die ohnehin vorliegenden Rechnungsdaten keine neuen Ergebnissen bringen würden, sondern direkt. Ein weiteres Argument sei, dass die Verfügbarkeit der Daten nicht gleichzusetzen sei mit erlangter Sicherheit. Beispielsweise habe die Vorratsdatenspeicherung in Ländern wie Irland, in denen sie bereits vor Jahren eingeführt wurde, keinen Einfluss auf die Kriminalitätsrate. Delikte würden auch ohne Vorratsdatenspeicherung gerade im Internet sehr erfolgreich aufgeklärt.

Es gehe vor allem um Betrügereien und Urheberrechtsverstößen in Tauschbörsen, welche, so der AK Vorratsdatenspeicherung, wichtige Ressourcen bei der Polizei belegten. Der ursprüngliche Sinn der Vorratsdatenspeicherung war laut zahlreichen Beteuerungen seitens der Politiker nicht die „massenhafte Verfolgung von Kleinkriminalität“, sondern der Schutz vor dem internationalen Terrorismus in Deutschland. Außerdem werde Missbrauch und Betrug erst provoziert, da durch die Vorratsdatenspeicherung massenhaft Daten vorgehalten werden. Die Bürgerrechtler fordern auch vor dem Hintergrund der jüngsten Datenskandale „einen sofortigen Stopp der unkontrollierten Datenweitergabe zwischen Behörden oder an ausländische Geheimdienste“ und verwiesen auf den anstehenden „Aktionstag gegen den Überwachungswahn“ am 11. Oktober mit einer geplanten Großdemonstration in Berlin.

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Quellen

Einzelnachweise

  1. Schriftstück vom Bundesjustizministerium an das Bundesverfassungsgericht