Ehemann wurde im Mordfall Bochum-Hordel zu lebenslanger Haft verurteilt

Artikelstatus: Fertig 12:30, 30. Sep. 2005 (CEST)
Bitte keine weiteren inhaltlichen Veränderungen vornehmen, sondern einen Folgeartikel schreiben.

Bochum (Deutschland), 30.09.2005 – Das Landgericht Bochum verurteilte am Mittwoch einen 24-jährigen ehemaligen Altenpflege-Azubi wegen Mordes zu lebenslanger Haft.

Der Auszubildende hatte am Abend des 23. November 2004 seine auf dem Sofa schlafende Ehefrau (26) erwürgt und war anschließend auf die Reeperbahn in Hamburg geflüchtet. Dort wurde er von der Polizei gefasst und nach Bochum überführt.

Über das Motiv der Tat herrscht weiterhin Unklarheit. Der Angeklagte gibt an, er habe es nicht ertragen können, dass seine Frau ruhig auf dem Sofa schliefe, während er vor Sorgen weder ein noch aus wisse. Vor Gericht bereute er die Tat: „Ich vermisse sie so stark, dass es mein Herz zerreißt. Ich würde mein Leben hergeben, wenn sie dadurch wieder da wäre.“

Das Landgericht sah jedoch neben Totschlag auch das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt an, da das Opfer zum Tatzeitpunkt wehrlos war. Aufgrund der Situation des Angeklagten bei der Tat hat das Gericht jedoch entgegen dem Wortlaut des Gesetzes keine lebenslange Freiheitsstrafe, sondern nur eine Maximalfreiheitsstrafe von 15 Jahren festgesetzt, da es die besondere Schwere der Schuld, die nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts für eine lebenslange Bestrafung notwendig ist, verneint hat.

Themenverwandte Artikel

Quellen