Angeklagter Ehemann schweigt beim Prozessauftakt im Mordfall Bochum-Hordel

Bochum (Deutschland), 01.06.2005 – Ein 24-jähriger Auszubildender soll seine 26-jährige Ehefrau im Schlaf erwürgt haben. Zum Prozessauftakt am 24. Mai 2005 in Bochum wies der vorsitzende Richter Hans-Joachim Mankel den 24-jährigen Christian A. ausdrücklich darauf hin, dass außer dem Mordmerkmal der Heimtücke aus der Anklage auch das Mordmerkmal der „Befriedigung des Geschlechtstriebes“ in Betracht kommen könne. Dem Angeklagten droht „lebenslänglich“.

Die Tat ereignete sich in der gemeinsamen Wohnung des Ehepaares in Bochum-Hordel am 23. November 2004. Der Angeklagte Christian A. hatte dort seine auf dem Sofa schlafende Frau erwürgt und war mit dem gemeinsamen Personenkraftwagen nach Hamburg geflohen. Dort hatte ihn die Polizei kurze Zeit später in einer Bar der Vergnügungsmeile St. Pauli festgenommen und nach Bochum überführt.

Die Staatsanwaltschaft wirft Christian A. vor, die Arg- und Wehrlosigkeit seiner Frau bewusst ausgenutzt zu haben. Somit sei das Mordmerkmal der Heimtücke gegeben, weshalb die Anklage von „Totschlag“ in „Mord“ umgewandelt wurde.

Christian A. schweigt zur Tat. Bei der Polizei hatte er ausgesagt, seine Frau aus „einer momentanen Verstimmung“ heraus erwürgt zu haben. Er habe eine persönliche Lebenskrise und hohe Schulden, von Mord wolle er nichts wissen. Daher bleibt das Motiv weiterhin unklar, zumal A. sich auch beim Prozessauftakt nicht zur Tat äußern wollte.

Themenverwandte Artikel

Quellen