EU-Knöllchen-Abkommen tritt 2007 in Kraft

Artikelstatus: Fertig 21:44, 7. Dez. 2006 (CET)
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Stuttgart (Deutschland), 07.12.2006 – Ein EU-Knöllchen-Abkommen tritt nach Informationen des Auto Club Europa (ACE) am 22. März 2007 in Kraft. Das Abkommen sieht vor, dass Buß- und Ordnungsgelder ab einer Höhe von mindestens 70 Euro in allen EU-Mitgliedsländern gegenseitig anerkannt und dann im Heimatland von den eigenen nationalen Behörden vollstreckt werden. Es gilt der Grundsatz des Verursacherprinzips, die Haftung erfolgt im Inland. Dies bedeutet im Klartext: Ein Verlassen des Landes, in dem eine Ordnungswidrigkeit begangen wurde, schützt nicht mehr vor der Strafe. Das Knöllchen wird dem Verursacher nachgeschickt.

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