Diskussion:EU-Knöllchen-Abkommen tritt 2007 in Kraft

Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von Wolf-Dieter in Abschnitt Klarstellung

Prüfung

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Originäre Berichterstattung

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Hallo JARU! Kannst Du hier noch kurz deine Quellen beschreiben? So ist es ja bei der Originären Berichterstattung vorgesehen. Grüße --Franz 21:12, 3. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Die Quelle ist einerseits der Direktlink des Automobilclubs Europa (ACE), andererseits die Auslegung derselben durch einen befreundeten Rechtsanwalt in meiner Firma. Eine weitere Quelle zur Auslegung wird gerade noch gesucht.

Auszug aus der Quelle: "Im Ausland verwarnt, in Deutschland vollstreckt

Im Ausland verhängte Geldstrafen oder Geldbußen etwa wegen Verkehrsvergehen, können schon vom 22. März 2007 an in der deutschen Heimat eingetrieben werden. Selbstverständlich gilt das auch umgekehrt. Auslöser für das Verfahren ist das so genannte EU-Knöllchen-Abkommen. Es sieht vor, dass Bußgelder ab einer Höhe von mindestens 70 Euro in allen EU-Mitgliedsländern gegenseitig anerkannt und dann im Heimatland von den eigenen nationalen Behörden vollstreckt werden. Für Urlauber in EU-Ländern ist jetzt einmal mehr sittsames Verhalten angesagt, mahnt der ACE. Oft sind nämlich die Strafen im Ausland deutlich schärfer. Wer beispielsweise in Dänemark falsch parkt, ist bereits mit 70 Euro dabei. Der ACE fordert die Bundesregierung auf, Kraftfahrer aus Deutschland umfassend über das neue Recht und seine Folgen aufzuklären."

Freundliche Grüße --JARU 07:36, 4. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Hallo JARU! Danek für die Erläuterung. Wenn ich dich richtig verstanden habe, suchst Du ja noch eine Quelle. Das warten wir am besten noch etwas mit dem Status fertig. Grüße --Franz 21:01, 4. Dez. 2006 (CET)Beantworten
Hallo! Also, ein bißchen komisch finde ich das ja schon. Wenn jemand doch hier etwas hinschreibt, was er erfahren, erlebt etc. hat, müßte er doch eigentlich auch wissen, woher er die Informationen hat. Vielleicht stehe ich aber auch gerade ein wenig auf dem Schlauch... Viele Grüße --Angela H. 21:08, 4. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Quelle für fragliche Info kann nicht mehr gefunden werden, daher entfernt. Bitte Text nun so veröffentlichen. --JARU 07:37, 7. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Klarstellung

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Ich suche eine unterstützende Quelle für die Behauptung unseres Rechtsanwalts, daß die Verordnung ""vom Europarat ratifiziert und Bestandteil der EU-Abkommen"" sei. - Er könnte schließlich auch irren. Er sagte, er wolle die Quelle versuchen zu ermitteln, war ihm entfallen. --JARU 07:13, 6. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Ich habe entschieden, die fragliche Info zu entfernen. Damit ist das Prob. erledigt, denke ich. --JARU 07:38, 7. Dez. 2006 (CET)Beantworten

OK, dann veröffentliche ich ihn jetzt. JARU, darfst Du übrigens auch, ich habe nicht mehr Rechte wir Du auch :-) Wenn was schief läuft, meine und die Unterstützung von Angela oder Wolf-Dieter oder Sonic oder Interactive hast Du bestimmt. Grüße --Franz 21:43, 7. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Danke: Ich kann als Autor nicht veröffentlichen (da ich die ersten drei Punkte nicht prüfen darf). Liebe Grüße --JARU 07:13, 8. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Sicher kannst du das. Es steht nirgends, dass die ersten drei Punkte geprüft werden müssen, bevor veröffentlicht wird. -- Xavier 19:56, 8. Dez. 2006 (CET)Beantworten
Siehe auch: Hilfe:Veröffentlichung Gruß --Wolf-Dieter 23:03, 8. Dez. 2006 (CET)Beantworten
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