Diskussion:Neues Grundrecht in Deutschland: Online-Durchsuchungen nur begrenzt möglich
Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Conspiration in Abschnitt Titel
Prüfung
BearbeitenBenutzer, die Texte bzw. Inhalte in den Artikel einbringen, sollten die ersten drei Punkte bitte nicht prüfen.
- Urheberrechte: Keine Anhaltspunkte für die Verletzung von Urheberrechten gefunden. --Wolf-Dieter 14:44, 29. Feb. 2008 (CET) Gilt nur für die Textversion vor meiner Erweiterung, --Wolf-Dieter 15:59, 29. Feb. 2008 (CET)
- Übereinstimmung mit Quelle: --
- Inhalt/Neutralität: --Franz 10:58, 29. Feb. 2008 (CET)
- Rechtschreibung: --Franz 10:58, 29. Feb. 2008 (CET)
- Interwiki: --
- Formate: --Franz 10:58, 29. Feb. 2008 (CET)
- Themenverwandte Artikel: --
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- Kategorien: --
- Kurzartikel: --
- Artikeldatum + Text im Artikel: --Wolf-Dieter 21:18, 29. Feb. 2008 (CET)
- Veröffentlicht: --Wolf-Dieter 21:18, 29. Feb. 2008 (CET)
- Eintrag auf Hauptseite: --Wolf-Dieter 21:18, 29. Feb. 2008 (CET)
⇒ Tipps zur Prüfung: Hilfe:Prüfung
Titel
BearbeitenDen Titel finde ich fragwürdig. Haben Computer jetzt auch Grundrechte? :-) --Wolf-Dieter 14:48, 29. Feb. 2008 (CET)
- Vielleicht sollte man den Titel in Anführungszeichen schreiben. Dann wird klar, dass es etwas überspitzt formuliert ist. Grüße --Franz 14:55, 29. Feb. 2008 (CET)
- Ich würde einen neuen Titel bevorzugen. Vielleicht:
- „Bundesverfassungsgericht weitet Grundrechte aus – Computerdaten grundrechtlich geschützt“
- „Neues Grundrecht: Online-Durchsuchungen nur begrenzt möglich“
- Ich würde einen neuen Titel bevorzugen. Vielleicht:
- Mir gefällt der 2. Titel besser. --Franz 16:17, 29. Feb. 2008 (CET)
- Habe ich mal genommen und noch lokalisiert. MfG Blaite 20:43, 29. Feb. 2008 (CET)
- Mein Computer hat ein Grundrecht auf RAM. ;) --Conspiration 08:05, 4. Mär. 2008 (CET)