Diskussion:Mikado-Fahndung: Beinahe Existenz durch Kreditkartenabbuchungen zerstört

Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Aholtman in Abschnitt Gulli als Quelle ist ja wohl mehr als peinlich...

Prüfung Bearbeiten

Benutzer, die Texte bzw. Inhalte in den Artikel einbringen, sollten die ersten drei Punkte bitte nicht prüfen.


⇒ Tipps zur Prüfung: Hilfe:Prüfung

Die Prüfung wäre neu zu machen, bevor der Artikel veröffentlicht wird. --Conspiration 06:39, 2. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Fehler in Zitat Bearbeiten

Was auch immer in der Quelle steht, so ist ein Bürger dennoch rechtschaffen, nicht rechtschaffend. --Chirak 11:27, 23. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Dann beschwer dich nicht bei mir, denn ich hab das Zitat nur kopiert. --Conspiration 01:06, 24. Feb. 2007 (CET)Beantworten
Wenn das so im Zitat steht, sollte man es nicht korrigieren um das Zitat nicht zu verfälschen. Schöne Grüße, --Mg22 13:15, 24. Feb. 2007 (CET)
Das sehe ich anders. Rechtschreibfehler in Zitaten dürfen (und sollten) m.E. „stillschweigend“ berichtigt werden. (Das macht man sogar in Werkausgaben bekannter Schriftsteller.) Sowas stört doch den Lesefluss, außerdem will man ja auch niemanden durch die Veröffentlichung eines Fehlers bloßstellen. Gruß --Wolf-Dieter 15:37, 24. Feb. 2007 (CET)Beantworten
Auch wenn ich Wolf-Dieters Argumentation verstehe, muss ich hier aufmeiner Ansicht beharren. Denn es ist, nach meiner Ansicht, durchaus üblich Zitate nicht zu verändern, aus welchen Beweggründen auch immer, denn sie sind schließlich dazu da, genau das widerzugeben, was der Zitierte auch sagte (wobei die Frage hier auch ist, ob die Quelle oder der Zitierte den Fehler gemacht hat.) Wenn man sich von dem Schreibfehler distanzieren will, kann man schließlich auch eine Anmerkung dahinbter setzen. Auch der Vergleich mit der Schriftstellerei konnte mich (noch) nicht überzeugen, denn inwieweit handelt es sich dort um Zitate?
Mit der Bitte um weitere Meinungen und schöner Grüße, --Mg22 21:11, 24. Feb. 2007 (CET)

Einspruch (Zitate) Bearbeiten

Ich habe zwei Zitate entfernt, weil nicht angegeben wurde, wer genau das gesagt hat. Was heißt "Mitglied der Opposition"? Jede Partei ist im Bundestag oder in einem Landtag in der Opposition. "Mitglied der Opposition" könnte praktisch jeder mit Parteibuch sein. Und "Datenschützer" kann sich absolut jeder nennen. "Gulli" ist als alleinige Quelle für den Sachverhalt ohnehin völlig unzureichend. --88.76.205.86 16:00, 24. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Ich habe jetzt offiziell Einspruch gestellt. Als ich in die Änderungen am Artikel vornahm, stand über dem Artikel noch "Artikelstatus: Im Entstehen". --88.76.205.86 16:08, 24. Feb. 2007 (CET)Beantworten
Okay. Gruß --Wolf-Dieter 16:09, 24. Feb. 2007 (CET)Beantworten
Stimme dem Einspruch zu! Auch ich hatte mich gewundert, wer gemeint war! --Conspiration 22:57, 24. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Ich verstehe auch nicht, warum das Unternehmen durch die Beschlagnahme ruiniert gewesen wäre. Bei gulli hört sich das so an, als wäre der Ruin sicher, weil die "Kundendaten in der Hand des Staates" gewesen wären. Das ist ziemlicher Unsinn. Die Ermittlungsbehörden müssen Unterlagen, die mit dem Fall nichts zu tun haben, wieder herausgeben. Bei dieser Mikado-Fahndung ging es um den Besitz, nicht die Verbreitung von Kinderpornografie. Kundendaten haben damit nichts zu tun. Wenn sie doch beschlagnahmt worden wären, hätte der Betroffene sofort die Rückgabe fordern können. Von einem sicheren finanziellen Ruin kann ich nichts sehen. Das wäre damit der dritte Einspruchsgrund. --88.76.205.86 17:09, 24. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Die Sache mit dem Ruin sehe ich so: Die Beschlagnahme von Unterlagen, Computern usw. kann dazu führen, dass jemand, der damit ein Unternehmen betreibt, nicht weiterarbeiten kann. Die Prüfung kann sich über Wochen, vielleicht sogar Monate hinziehen. Ich habe etwas in der Art bei dem Volksstimme-Artikel gelesen. Gruß --Wolf-Dieter 17:33, 24. Feb. 2007 (CET)Beantworten
In dem Interview steht nicht, dass Unternehmensexistenzen zerstört werden könnten, sondern menschliche Existenzen, dadurch, dass die Frau den Betroffenen verlässt o.ä. Der Betroffene hat das Recht, sich von den entsprechenden Daten Kopien zu machen (siehe z.B. hier "Zumindest ist dem Betroffenen Gelegenheit zu geben, seinerseits die Festplatte(n) zu kopieren, damit der Geschäftsbetrieb ungestört weitergehen kann. Darüber hinaus ist das Material schnellstmöglich wieder herauszugeben.") --88.76.205.86 18:06, 24. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Wie sieht denn das jetzt überhaupt aus? Kann ich den Artikel so umformulieren, dass ich die Gründe für den Einspruch nicht mehr gegeben sehe, oder macht das der ursprüngliche Autor oder was passiert jetzt? --88.76.205.86 17:12, 24. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Ich habe übrigens danach gesucht, ob auch andere Medien über den Fall des Wiesbadener Unternehmers berichtet haben, habe aber nichts gefunden. --88.76.205.86 17:19, 24. Feb. 2007 (CET)Beantworten

http://www.lawblog.de/ (übrigens ein seriöses Blog) nennt noch die FAZ-Website faz.net. Ich werde mich heute Nacht darum kümmern. --Conspiration 22:57, 24. Feb. 2007 (CET)Beantworten
Das kannst du selbst machen. Auf den Erstautoren muss man nicht warten, das ist schließlich ein Gemeinschaftsprojekt. Gruß --Wolf-Dieter 17:25, 24. Feb. 2007 (CET)Beantworten
Ich habe den Artikel entsprechend geändert. Die Kritik des unbekannten Datenschützers steht weiterhin allgemein am Anfang. Das Zitat des "Mitglieds der Opposition" halte ich für nicht wiedergabefähig. So wie es aussieht, ist der Fall des Unternehmers eine Exklusivmeldung von gulli. Das bedeutet dann aber auch, dass sich das "Mitglied der Opposition" exklusiv gegenüber gulli geäußert haben muss. Da hätten dann aber nähere Angaben gemacht werden müssen. Es könnte sonstwer gewesen sein (siehe oben). --88.76.205.86 18:38, 24. Feb. 2007 (CET)Beantworten
Ich glaube das eher nicht. MfG Blaite 19:49, 24. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Titel Bearbeiten

Wegen oben genannter Einwände bin ich der Ansicht, dass auch der Titel geändert werden müsste. Von "Mikado-Fahndung: Beinahe Existenz durch Kreditkartenabbuchungen zerstört" z. B. nach "Mikado-Fahndung traf auch Unschuldigen". --88.76.205.86 18:42, 24. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Ist jetzt durch den FAZ-Artikel ergänzt. Ich werde den Artikel heute Nacht noch erweitern. --Conspiration 23:31, 24. Feb. 2007 (CET)Beantworten
Mist, jetzt hab ichs vergessen. Anyone else? --Conspiration 08:31, 25. Feb. 2007 (CET)Beantworten
Der Artikel ist soweit von mir fertig. --Conspiration 06:40, 2. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Gulli als Quelle ist ja wohl mehr als peinlich... Bearbeiten

Komischen Warezseiten, die auch noch in Verbindung zu irgendwelchen Telefon-/Dialer-Abzockern stehen, kann man wohl kaum ernsthaft als Nachrichtenquelle benutzen. (vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 217.84.7.43 (DiskussionBeiträge) --Angela H. 15:10, 13. Aug. 2007 (CEST))Beantworten

Zurück zur Seite „Mikado-Fahndung: Beinahe Existenz durch Kreditkartenabbuchungen zerstört“.