Diskussion:Jack Wolfskin sieht sich in der Abmahn-Pflicht

Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von SpongeBot in Abschnitt Prüfung

Prüfung

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Veröffentlichung

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An den Erstautor: Ich habe keine prinzipiellen Einwände gegen eine Veröffentlichung dieses Artikels. Allerdings fände ich es angebracht, noch einmal über die Einleitung nachzudenken. („Jack Wolfskin, der Bekleidungshersteller aus dem hessischen Idstein, hat in einer ersten Stellungnahme gegenüber Spiegel Online davon gesprochen, dass das Unternehmen als Markeninhaberin „das Bestreben und die Pflicht [habe], die Marke gegen ähnliche Drittzeichen zu verteidigen, da die Marke sonst geschwächt [werde]“ und demnach „die Kleinhändler [selbst] für [die] Entstehung der Kosten verantwortlich“ seien.“) Als Leser frage ich mich, worum es überhaupt geht. Auf welchen Vorwurf bezieht sich denn die Stellungnahme? Man kann man vom Leser nicht erwarten, dass er erst den unter den themenverwandten Artikeln verlinkten Artikel liest, bevor er die weitere Lektüre fortsetzen kann. Das sollte wenigstens kurz auch in der Einleitung erklärt werden. Gruß --Wolf-Dieter 12:19, 20. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

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