Jack Wolfskin sieht sich in der Abmahn-Pflicht
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Idstein (Deutschland), 20.10.2009 – Jack Wolfskin, der Bekleidungshersteller aus dem hessischen Idstein, hat in einer ersten Stellungnahme gegenüber Spiegel Online davon gesprochen, dass das Unternehmen als Markeninhaberin „das Bestreben und die Pflicht [habe], die Marke gegen ähnliche Drittzeichen zu verteidigen, da die Marke sonst geschwächt [werde]“ und demnach „die Kleinhändler [selbst] für [die] Entstehung der Kosten verantwortlich“ seien. Die Kostennoten für die Abmahnungen bewegen sich im hohen dreistelligen Bereich und reichen bis zu 1000 Euro. Als Vertragsstrafe setzte die Kanzlei Harmsen Utescher 10.000 Euro fest. Die gegenüber Spiegel Online gemachten Aussagen finden sich in weiten Teilen auch in einer heute veröffentlichten Pressemitteilung Jack Wolfskins wieder. Die zur Private-Equity-Gesellschaft Bain Capital gehörende Firma legt Wert darauf festzustellen, dass die Maßnahmen in jedem Fall sehr genau geprüft worden seien und einem die Gesetzeslage keine andere Wahl lasse, wenn man seine Marke schützen wolle.
Das Markenrecht sieht zwar den Verfall einer Marke vor, wenn der Inhaber nicht gegen unberechtigte Nutzung vorgeht, allerdings ist in diesem Fall die Frage der Verhältnismäßigkeit nur schwer positiv zu beantworten, da es sich zum einen bei den abgemahnten Motiven um Katzenpfoten gehandelt haben soll, die sich im Allgemeinen vom Aussehen der als Logo verwandten Wolfspfote unterscheiden und zum Anderen wäre es freundlicher und möglicherweise auch einfacher gewesen, die jetzt Abgemahnten einfach anzuschreiben und zu bitten, das Angebot - mit Verweis auf die verletzten Markenrechte - einzustellen.
Wie Spiegel Online weiter, unter Berufung auf dem Magazin vorliegende Dokumente, schreibt, sind die abzugebenden Abmahnungen weitläufig gefasst und enthalten zum Beispiel als Bedingung, dass die Abgemahnten „Jack Wolfskin denjenigen Schaden ersetzen, der der Firma durch ihre Handlungen ‚in der Vergangenheit entstanden ist, entsteht und in Zukunft noch entstehen wird‘“.
Roland Kühl-v. Puttkamer, der Betreiber von „werbeblogger.de“, hat unterdessen mit der Gründerin und Geschäftsführerin der zur Holtzbrinck-Verlagsgruppe gehörenden Bastelcommunity DaWanda, Claudia Helming, telefoniert. Diese teilte mit, dass man bereits seit mehreren Wochen mit der Problematik beschäftigt sei. Da man den Forderungen Jack Wolfskins entsprochen habe, zeigte sich Helming überrascht, dass dennoch mindestens sechs Mitglieder individuell abgemahnt worden seien.
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Quellen
- Spiegel Online: „Jack Wolfskin mahnt Bastler wegen Tatzen-Mustern ab“ (19. Oktober 2009)
- jack-wolfskin.com: „Stellungnahme - Abmahnung von DaWanda-Anbietern wegen Markenrechtsverletzungen“ (19. Oktober 2009)
- werbeblogger.de: „Dawanda und Jack Wolfskin“ (19. Oktober 2009)
- Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamtes: „Eintrag im Markenregister für die Bildmarke von Jack Wolfskin“ (08. November 2005)