Diskussion:Bundesweit erstes Strafverfahren wegen Schächtens geplatzt
Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Itu in Abschnitt Prüfung
Prüfung
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- Veröffentlicht: ----Usien Max 08:19, 4. Dez. 2011 (CET)
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⇒ Tipps zur Prüfung: Hilfe:Prüfung
Wer ein Bußgeld verhängt bekommt, ist nicht vorbestraft. Das sollte nochmal geprüft werden vor der Veröffentlichung. --Usien Max 17:46, 2. Dez. 2011 (CET)
Ist es nun das erste oder das erste seit Langem oder was? --Diwas 01:36, 3. Dez. 2011 (CET)
Nicht zum ersten mal - Artikel geändert--Usien Max 11:51, 3. Dez. 2011 (CET)
- Hmm, der Titel lautet noch Bundesweit erstes Strafverfahren wegen Schächten und der erste Satz ist jetzt Murks. Ich weiß nicht, wie lange nun der letzte Prozess vergangen ist. Der erste Satz könnte also akzeptabel gewesen sein, der Titel scheint aber nach wie vor falsch zu sein. --Diwas 12:09, 3. Dez. 2011 (CET)
- Bei den hier oben verlinkten Gerichtsentscheidungen handelt es sich um Verwaltungsrechtliche Fragen oder um Ordnungsrecht, was-weiß-ich, aber nicht um Strafrecht. Jedenfalls passen Titel und Text nicht zusammen, oder irgendwas müsste noch näher erklärt werden? --Diwas 12:20, 3. Dez. 2011 (CET)
- Es geht auch um Verurteilung und das ist dann Strafrecht. Leider interessiert mich das Thema zu wenig, so dass ich den Artikel nicht umschreiben werde. Auch wenn ich der Meinung bin, dass er aktualisiert werden sollte. --Usien Max 15:04, 3. Dez. 2011 (CET)
Jetzt ist unter der verlinkten NDR-Quelle zu lesen, dass der Widerspruch zurückgezogen wurde, also sollte der Artikel aktualisiert und auf einen neuen Titel verschoben werden. --Diwas 12:33, 3. Dez. 2011 (CET)
- Ja, mach mal. --Itu 16:46, 3. Dez. 2011 (CET)
- Eigentlich weiss ich nicht warum das ignoriert wurde. Ich habe nachträglich jedenfalls mal verschoben. --Itu 12:07, 4. Dez. 2011 (CET)