Bundesweit erstes Strafverfahren wegen Schächtens geplatzt
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Buxtehude (Deutschland), 04.12.2011 – Das für kommenden Montag, den 5. Dezember, geplante Strafverfahren wegen der rituellen Schlachtung eines Tieres ohne Betäubung ist abgewendet. Gegen einen Mitarbeiter eines muslimischen Schlachters war ein Strafbefehl wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz erlassen worden, gegen den der Beschuldigte aber Widerspruch eingelegt hatte. Das Amtsgericht Buxtehude teilte jedoch mit, der Mitarbeiter habe seinen Widerspruch gegen den Strafbefehl zurückgezogen. Der Betriebsinhaber hatte bereits zuvor ein Bußgeld in Höhe von über 2.500 Euro akzeptiert. Ein Aktivist des Vereins „Tierfreunde e.V.“ hatte vor vier Jahren mit versteckter Kamera gefilmt, wie einem Schaf ohne Betäubung die Kehle durchgeschnitten wurde. Er fand mehrere Schafe, die auf diese Weise getötet worden waren. Daraufhin wurde Strafanzeige gegen den Betreiber der Schlachterei, einen Mitarbeiter und gegen die zuständige Tierärztin erstattet.
Das Schächten ist ein religiöses Ritual im Islam und Judentum. Es soll bewirken, dass das Tier möglichst vollständig ausblutet. In Deutschland ist das Schächten laut § 4 a des Tierschutzgesetzes verboten, es kann jedoch eine Ausnahmegenehmigung aus Gründen der Religionsfreiheit erteilt werden.
Rechtsanwalt Hans-Georg Kluge, stellvertretender Vorsitzender des Vereins „Tierfreunde e.V.“, wertet das Bußgeld gegen den Betriebsinhaber als Erfolg: „Der Schlachter ist jetzt vorbestraft. Damit ist endlich klar, dass Schächten in Deutschland verboten ist.“ Das Schächten wird auch von der Bundestierärztekammer als Tierquälerei abgelehnt.
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BearbeitenQuellen
Bearbeiten- www.weser-kurier.de: „Gericht verhandelt über rituelles Schächten“ (01.12.2011)
- www.ndr.de: „Kein Strafverfahren wegen Schächtens“ (02.12.2011)