Diskussion:Bund der Steuerzahler legte Verfassungsbeschwerde gegen Beschluss des Bundesfinanzhofes ein

Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von Wolf-Dieter in Abschnitt Prüfung

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Na ja, das bedeutet eigentlich nur, dass der Bundesfinanzhof in einer zurückliegenden Entscheidung keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit des „Solis“ hatte, der Bund der Steuerzahler aber schon. Deshalb zieht er jetzt ja auch vor das Bundesverfassungsgericht. Gruß --Wolf-Dieter 22:08, 19. Aug. 2006 (CEST)Beantworten
Hmm, wie kann ein Bundesfinanzhof in einem "Beschluss" keinen Zweifel an der Rechtmäßigkeit haben? Steht das in der Präambel? Oder in einem begleitenden Kommentar? Ein Beschluss ist für mich ein Gesetz oder eine Bestimmung, die aber keine Meinungsäußerung einer Institution zum Gegenstand hat. Da komme ich noch nicht klar mit. Grüße --Franz 10:54, 20. Aug. 2006 (CEST)Beantworten
Nun ja, ich bin kein Jurist. Aber ein Beschluss liegt unterhalb der Ebene eines Urteils. Zum Beispiel in Bezug auf die NPD-Kundgebung in Wunsiedel gab es kein Urteil, sondern einen Beschluss, dass diese Kundgebung zu Recht verboten wurde. Dagegen kann dann auf dem Klagewege weiter prozessiert werden. Gruß --Wolf-Dieter 11:40, 20. Aug. 2006 (CEST)Beantworten
Hier, noch ein Link für dich: Beschluss (Gericht) Gruß --Wolf-Dieter 11:41, 20. Aug. 2006 (CEST)Beantworten
Vielleicht sollten wir dafür eine eigene Kategorie einführen. Bisher haben wir nur die Kategorie:Urteil Gruß --Wolf-Dieter 11:44, 20. Aug. 2006 (CEST)Beantworten

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