Die wesentlichen Änderungen zum Jahreswechsel 2006/2007

Artikelstatus: Fertig 18:29, 10. Dez. 2006 (CET)
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Berlin (Deutschland), 10.12.2006 – Mit dem Jahreswechsel 2006/2007 ergeben sich neben der Erhöhung des Versicherungssteuer- und Umsatzsteuer-Vollsatzes von 16 auf 19 Prozent eine Fülle von durch die Gesetzgebung bedingte Änderungen.

Beim Umtausch von Weihnachtsgeschenken nach dem Jahreswechsel ist zu beachten: Geschenke werden zwar auch im neuen Jahr zum alten Preis zurückgenommen, die neuen Geschenke werden aber zum aktuellen Preis ausgehändigt. Hier zahlt der Kunde im Endeffekt drauf.

Wenn die Arbeiten von Handwerkern zum Jahresende nicht fertig werden, ist es für den Kunden am günstigsten, eine Teilkostenrechnung für bis zum 31. Dezember 2006, 24:00 Uhr geleisteten Arbeiten erstellen zu lassen. Diese muss mit der alten Steuer berechnet werden. Für die Restarbeiten muss der Kunde aber die neue Steuer zahlen. Nicht das Datum der Rechnungsstellung, sondern das der Leistungserbringung ist maßgeblich.

Hotels müssen die Übernachtungen in der Silvesternacht nach der neuen Mehrwertsteuer berechnen. Wichtig: Gaststätten dürfen in der Silvesternacht noch nach der alten Mehrwertsteuer abrechnen, genauso Taxen ab 50 Kilometer Weglänge. Kürzere Fahrten werden sowieso mit sieben Prozent (alt wie neu) besteuert.

A) Verordnungen

Bei der Bundesgefahrgüterverordnung gilt ab dem Jahreswechsel die Pflicht, Gefahrgut nur noch als Stückgut in doppelwandigen Spezialbehältern mitzuführen. Siehe neue Gefahrgutverordnung Straße/Eisenbahn (GGVSE)

Aufgrund eines Beschlusses der Verkehrsministerkonferenz der einzelnen Bundesländer können Sperrungen von Bundesstraßen für Transit-LKW bei entsprechender Überfrequentierung verfügt werden. Es sind bereits einige Sperrungen von Bundesstraßen verfügt worden, weitere sind derzeit geplant beziehungsweise treten in Kürze in Kraft.

B) Finanzielles

Gesundheitsreform

Die dritte Stufe der im Aufbau befindlichen Gesundheitsreform ist erreicht. Dabei erfolgen Änderungen in der Sozialversicherung. Von Politikern jetzt beschlossen: Ab 1. Januar 2007 werden die Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen um 0,5 Prozentpunkte angehoben. Diese Erhöhung müssen sich aber Arbeitgeber und -nehmer teilen, so dass die reale Mehrbelastung im teuersten Fall 8,91 Euro pro Monat ausmacht (berechnet auf die Beitragsbemessungsgrenze von 3.562,50 Euro).

Auch die Beiträge zur Rentenversicherung steigen von 19,4 auf 19,9 Prozent, die der knappschaftlichen Rentenversicherung auf 26,4 Prozent. Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung wird dagegen von derzeit 6,5 Prozent auf 4,3 Prozent abgesenkt. Das bedeutet eine Ersparnis von 2,2 Prozent, was die Kosten der Mehrwertsteuererhöhung teilweise auffängt.

Von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung umzusteigen, wird nochmals schwieriger: Denn wer 2007 die Pflichtversicherungsgrenze erreicht (ein Mittelwert von 3.937,50 Euro brutto pro Monat), muss dieses Gehalt erst einmal drei Jahre lang verdient haben, bevor er wechseln darf. Erstmals Vorteile haben Privatversicherte, die von einer in eine andere private Versicherung wechseln wollen: Sie können ab 2007 ihre angesammelten Altersrückstellungen mitnehmen. Bisher war dieses Geld, das die Beiträge im Alter begrenzen soll, bei einem Wechsel verloren.

Wenn es nach Piercings, Tattoos oder Schönheitsoperationen Komplikationen gab, kam bisher die gesetzliche Krankenkasse für die Behandlungskosten auf. Das ändert sich ab Januar 2007. Patienten tragen dann die Kosten zum größten Teil selbst.

Belastungen für Autofahrer

Autofahrer werden ab 2007 noch mehr bezahlen müssen. Dass gleichzeitig die Pendlerpauschale (30 Cent pro Kilometer der einfachen Strecke Arbeitsweg) für die ersten 20 Kilometer nicht mehr anerkannt wird, treibt die Kosten weiter hoch. Wer aufs Auto angewiesen ist, sollte spätestens ab 2007 eine Fahrgemeinschaft mit Kollegen gründen, um sich die Kosten zu teilen. Die Pendlerpauschale kann man auch für die Tage absetzen, an denen man nur Beifahrer war. Wer mehr Geld als 30 Cent pro Kilometer je Arbeitstag ausgibt, zum Beispiel für Bahntickets, kann diese Mehrkosten ab Januar 2007 nicht mehr beim Finanzamt geltend machen. Das ist dann zu beachten, wenn Sie bisher einen entsprechenden Freibetrag in der Steuerkarte hatten.

Die selbst zu tragenden Fahrgelder von Schulkindern auf dem Weg von und zur Schule können ab 2007 ebenfalls nicht mehr abgesetzt werden. Dieses Geld ist unrettbar verloren. Betriebliche Fahrtkostenzuschüsse müssen als „geldwerter Vorteil“ wie das Bruttogehalt versteuert werden.

Schwerbehinderte benötigen ab 2007 neben dem Behindertenausweis bei der Beförderung im ÖPNV einen Berechtigungsschein, der Schwerbehindertenausweis alleine reicht nun nicht mehr aus.

Um Autobahn-Maut nicht durch Ausweichen auf die ohnehin schon stark belasteten Bundesstraßen zu stark zu überlasten, hat sich die Bundesregierung mit Zustimmung der EU-Kommission entschlossen, die Autobahn-Maut ab 2007 auch auf folgenden Bundesstraßen zu erheben:

Die Maut wird demnach im Großraum Hamburg auf der Bundesstraße 75 zwischen den Autobahnen 261 und 253, in Schleswig-Holstein auf der Bundesstraße 4 nördlich der Autobahn 23 bis Bad Bramstedt sowie in Rheinland-Pfalz auf der Bundesstraße 9 zwischen der deutsch-französischen Grenze und der Anschlussstelle Kandel-Süd auf der Autobahn 65 erhoben.

Steuereform

Ab 25 kein Kindergeld mehr: Das gilt auch für Kinderfreibeträge. Bisher konnten Eltern ihre Nachkommen bis zum Alter von 27 Jahren steuerlich wirksam unterstützen. Damit ist es ab Januar 2007 vorbei: Das Höchstalter liegt dann bei 25 Jahren und gilt nur, wenn das Kind sich in einer Ausbildung oder Weiterbildung befindet.

Pflegeaufwand verdoppelt: Im Gegenzug aber werden Familien gestärkt, die ein pflegebedürftiges Mitglied im Hause beherbergen. Denn der bisherige Betrag, den man maximal von der Steuerschuld erstattet bekam, lag bei 600 Euro. Ab 2007 bekommt die Familie bis zu 1.200 Euro Erstattung.

Mehr Geld für Eltern: Eltern, deren Kinder frühestens eine Sekunde nach Mitternacht am 1. Januar 2007 geboren werden, haben Anspruch auf Elterngeld. Das beträgt maximal 1.800 Euro pro Monat, wird im Regelfall zwölf Monate lang gezahlt und auf das Nettoeinkommen angerechnet. Ehepartner können diese staatliche Leistung verbessern, indem sie entsprechende Lohnsteuerklassen wählen: Derjenige, der das Elterngeld beanspruchen will, sollte in die Steuerklasse III wechseln, der andere in Klasse V.

Fernsehgebühr für internetfähige PCs: Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) erhebt ab 2007 Gebühren auf internetfähige PCs, unabhängig davon, ob sie für das Internet genutzt werden oder nicht. Was zählt, ist lediglich die Möglichkeit, sie dafür nutzen zu können.

C) International (schon veröffentlicht)

Quellen

Originäre Berichterstattung
 
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