CDU und GAL in Hamburg schaffen Studiengebühren in bisheriger Form ab

Veröffentlicht: 23:03, 5. Apr. 2008 (CEST)
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Hamburg (Deutschland), 05.04.2008 – Bei den Koalitionsverhandlungen zwischen CDU und GAL in Hamburg wurde die Abschaffung der Studiengebühren nach dem bisherigen Modell beschlossen. Ab dem Wintersemester 2008/2009 entfällt die Studiengebühr in Höhe von 500 Euro während des Studiums, erst nach dem Abschluss des Studiums müssen 375 Euro pro studiertem Semester entrichtet werden – bei einem Verdienst ab 30.000 Euro pro Jahr. Der bisherige Befreiungstatbestand für besondere Härtefälle, Studierende mit Kindern, studienerschwerenden Behinderungen und chronischen Erkrankungen sowie die damit verbundene Bürokratie fallen weg.

Die Lage im Vorfeld des nun gefassten Beschlusses war deutlich angespannt. Anträge der Bürgerschaftsfraktionen von SPD und Linken zur Abschaffung der Gebühr wurden von der GAL mit Hinweis auf laufende Verhandlungsgespräche mit der CDU zunächst zurückgewiesen. Mehrere Demonstrationsgruppen der Studierenden erinnerten die Grünen vor dem Tagungshotel an ihr Wahlversprechen. Uni-Präsidentin Monika Auweter-Kurtz hingegen appellierte an die Politik die Studiengebühren in Hamburg nicht wieder abzuschaffen, da die Universität auf die zusätzlichen Einnahmen angewiesen sei.

Die Hamburger CDU-Spitze zeigt sich erfreut auch in Hinblick auf die Einigung in zahlreichen anderen Streitpunkten während der Koalitionsverhandlungen. Grünen-Landeschefin Anja Hajduk hält die Angst vor Verschuldung und damit die abschreckende Wirkung der Gebühr auf ein Hochschulstudium für eingedämmt. Torsten Hönisch, der AStA-Vorsitzende der Universität Hamburg, hält den Kompromiss für akzeptabel: Der finanzielle Druck auf die Studierenden werde deutlich reduziert, auch wenn die Position der Studierendenvertretung eine komplette Abschaffung war.

Unklar ist noch, was mit den Studierenden passiert, die in den vorigen Semestern exmatrikuliert wurden, nachdem sie ihre Studiengebühren nicht bezahlt haben. SPD und Linke sehen eine Rückkehrmöglichkeit für die Betroffenen zu ihren Hochschulen vor und haben entsprechende Anträge gestellt.

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Quellen