Bundestag verabschiedet neues Elterngeld

Artikelstatus: Fertig 23:01, 29. Sep. 2006 (CEST)
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Berlin (Deutschland), 29.09.2006 – Der Deutsche Bundestag hat heute mit den Stimmen der Koalition das Gesetz zur Einführung eines Elterngeldes verabschiedet. Es soll junge Familien unterstützen, bei denen ein Elternteil für einen Zeitraum während des ersten Lebensjahres des Kindes nicht arbeitet, um sich um das Kind zu kümmern. Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ursula von der Leyen (CDU), sagte bei der Verabschiedung im Bundestag, das Gesetz sei ein „Signal für junge Eltern, dass die Erziehung ihrer Kinder und der Beruf gleich wichtig“ seien.

Nach dem neuen Gesetz erhält ein Elternteil bis zu 67 Prozent des bisherigen Einkommens als Ausgleich für den Verdienstausfall, maximal jedoch 1.800 Euro, wenn das Elternteil die Berufsarbeit ruhen lässt. Das Elterngeld wird zwölf Monate lang gezahlt. Nimmt auch der Partner eine Auszeit oder arbeitet dieser höchstens 30 Stunden pro Woche, verlängert sich die Zahlungsperiode auf 14 Monate. Diese so genannten Partnermonate sollen vor allem berufstätigen Vätern einen Anreiz geben, sich in der ersten Lebensphase ihres Kindes an der Kinderbetreuung und -erziehung zu beteiligen. Auch Alleinerziehende haben Anspruch auf das Elterngeld. Elternteile, die über kein Einkommen verfügen, weil sie arbeitslos oder nicht berufstätig sind, erhalten einen staatlichen Zuschuss zum Einkommen von 300 Euro. Geringverdiener, deren Nettoeinkommen unter 1.000 Euro monatlich liegt, können ein erhöhtes Elterngeld von bis zu 100 Prozent des Einkommens erhalten.

Die Opposition kritisierte an dem Gesetzentwurf vor allem, dass keine Anschlussregelung für den Wiedereintritt ins Berufsleben vorgesehen sei. Die stellvertretende Grünen-Fraktionsvorsitzende Krista Sager verlangte von der Familienministerin als „nächsten Schritt einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung nach dem ersten Lebensjahr“. Die familienpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Ina Lenke, sieht in der neuen gesetzlichen Regelung eine Benachteiligung der Frauen gegenüber dem bisherigen Erziehungsgeld. Die härteste Kritik kam von der Linksfraktion, die das Gesetz als „sozialpolitischen Skandal“ kritisierte. Das Gesetz führe zu einer Verschärfung der Kinderarmut, weil arbeitslose Eltern gegenüber der bisherigen Regelung nur etwa halb soviel Geld erhielten wie vorher.

Das Gesetz kann zum 1. Januar 2007 in Kraft treten, wenn auch der Bundesrat der Gesetzesvorlage zustimmt.

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Quellen