Bombenleger von Viernheim muss zwölf Jahre hinter Gitter

Veröffentlicht: 09:15, 23. Jun. 2010 (CEST)
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Viernheim (Deutschland), 23.06.2010 – Obgleich ihm eine Tötungsabsicht nicht nachgewiesen werden konnte, ist der als „Bombenleger von Viernheim“ zu fragwürdiger Berühmtheit gelangte Jürgen K. zu 12 Jahren Haft verurteilt worden.

Der Installateur und ehemalige Wachmann hatte am 19. August 2009 zuerst im nahe gelegenen Weinheim auf einem Balkon eine Handgranate sowie eine Reizgas-Granate gezündet; der Versuch, ein Kilogramm TNT zur Explosion zu bringen, blieb dort erfolglos. Unmittelbar darauf fuhr er zurück in seine Heimatstadt Viernheim, wo er am Haus einer anderen Familie eine weitere Bombe und eine Reizgasgranate zur Explosion brachte. Die Familie flüchtete in Panik aus ihrem Haus, wobei sie einen Schock sowie leichte Verletzungen erlitt. Obwohl sich die neunjährige Tochter in unmittelbarer Nähe befand, feuerte der Täter hier mit einer Schnellfeuerwaffe auf die Autos der Familie.

Das umliegende Wohngebiet wurde grossräumig evakuiert

Im Anschluss an seinen Quasi-Amoklauf verschanzte sich der als Waffennarr der Justiz auch zuvor nicht ganz unbekannte 45-Jährige in seiner mit einer gewaltigen Menge an Waffen, Sprengstoff und automatischen Auslösern regelrecht gespickten Einzimmerwohnung. Nur, weil er noch rechtzeitig die Sondereinsatzkräfte der Polizei warnte, wurde das In-die-Luftgehen des Hauses verhindert, was für die Polizeikräfte im weiteren nur die intensive Belagerung der Wohnung zuließ. Aufgrund des Gefahrenpotentials, welches auch durch die freizügigen Auskünfte des mit der Polizei durchgehend in Telefonkontakt stehenden Täters klar wurde, mussten 100 Einwohner der 30.000 Einwohner zählenden Stadt über zwei Tage hinweg evakuiert werden.

Kamerateam (ARD/ZDF), über einem Lebensmittelmarkt lag die Wohnung in der sich Jürgen. K. verschanzte. Lastwagen sollten als Splitterschutz dienen

Erst nach 28-stündiger Belagerung ergab sich Jürgen K., zu dessen Hobbys auch Kampfsport und Gotscha-Spielen gehörten, den Einsatzkräften. Dabei zeigte sich das ganze Ausmaß seiner lange im voraus geplanten Tat. Unter anderem musste eine von ihm im Rolladenkasten eingeklemmte 8-Kilo-Bombe entschärft werden. Zu seinem Waffenarsenal gehörten neben einer Vielzahl von automatischen Waffen und Gewehren über zehntausend Schuss Munition, fünf Kilogramm TNT sowie ein Raketenwerfer. Sprengstoffexperten waren noch drei Tage mit dem Abtransport beschäftigt.

Als Motiv für seine Taten gab der wirtschaftlich nicht sehr erfolgreiche selbstständige Handwerker Rechnungskürzungen durch seine Opfer an, bei denen er zuvor Auftragsarbeiten ausgeführt hatte. Seine Opfer, von denen sich die Familie in Weinheim am Tatmorgen zufällig im Ausland befand, gaben jeweils an, die Rechnungen wegen Ausführungsmängeln gekürzt zu haben.

Nach sechstägiger Verhandlungsdauer am Landgericht Darmstadt wurde dem Waffenfanatiker, der vom Vorsitzenden Richter als „grenzwertig“, aber doch zurechnungsfähig eingestuft wurde, immerhin zugute gehalten, dass er bei der Entschärfung der Sprengvorrichtungen mit der Polizei kooperierte. Nachdem das Gericht die Tötungsabsicht von Jürgen K. knapp verneinte, blieben als Anklagepunkte schwerwiegende Verstöße gegen das Waffen- und Kriegswaffenkontrollgesetz, das Herbeiführen mehrerer Explosionen, Körperverletzung und der Besitz von Schusswaffen bestehen. Strafverschärfend wirkte sich die Weigerung aus, die Bezugsquellen seiner Waffen zu nennen. Wahrscheinlich ist, dass K. Teile der Munition aus einem Munitionsdepot der US-Army entwendete, wo er früher als Wachmann beschäftigt war.

Wirkliche Reue zeigte Jürgen K., der sich auch als Justizopfer sah und es nicht nur seinen Opfern, sondern auch „dem Staat“ mal so richtig zeigen wollte, während der Verhandlung nicht. Eine Entschuldigung kam ihm nicht über die Lippen.

Gestraft wurde der Waffen- und Sprengstoffnarr möglicherweise noch durch die Aussage von Experten, die ihm letztlich nur ein gefährliches „Halbwissen“ über Waffen und Bomben bescheinigten.

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Quellen