Behörden Gibraltars heben Festsetzung iranischen Öltankers auf

Veröffentlicht: 21:22, 22. Aug. 2019 (CEST)
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Gibraltar, 22.08.2019 – Der iranische Öltanker, den die Behörden Gibraltars hatten festsetzen lassen, hat seine Fahrt in der Nacht zum 19. August mit unbekanntem Ziel fortgesetzt. Das Schiff, das jetzt unter dem neuen Namen „Adrian Derya 1“ und unter iranischer Flagge verkehrt, fuhr den auf der Website „Marinetraffic.com“ einsehbaren Trackingdaten zufolge zunächst in südliche und dann in östliche Richtung.

Flaggge Gibraltars

„Hiermit bestätigen wir, dass unser Tanker nach 45 Tagen Gibraltar in Richtung internationale Gewässer verlassen hat“, schrieb der iranische Botschafter im Vereinigten Königreich, Hamid Baeidinedschad, auf Instagram.

Der Weiterfahrt war am vergangenen Donnerstag, dem 15. August, eine Entscheidung des obersten Gerichts von Gibraltar vorausgegangen, das dem Schiff die Weiterfahrt erlaubt hatte.

Das Schiff war unter seinem damaligen Namen „Grace 1“ unter der Flagge Panamas fahrend Anfang Juli von der Royal Navy aufgebracht und nach Gibraltar eskortiert worden, weil die Behörden der britischen Überseebesitzung den Verdacht hatten, dass das Schiff eine Ladung Öl für Syrien transportiere und so gegen EU-Sanktionen verstoße. Rund zwei Wochen später hatten Einheiten der iranischen Revolutionsgarden den Tanker „Stena Impero“ aufgebracht. Er wird seitdem in einem iranischen Hafen festgehalten.

Nach Angaben des britischen Außenministeriums hat Iran zugesichert, dass der Tanker seine Ladung nicht nach Syrien bringe. Dies müsse Teheran einhalten, hieß es aus London.

Die Vereinigten Staaten hatten versucht, das Auslaufen des Tankers bis zuletzt zu verhindern. Ein US-Bundesgericht in Washington D.C. ordnete die Beschlagnahmung des Schiffes an, doch die Regierung Gibraltars wies dies ab. Die Verfügung sei „untrennbar“ von den Sanktionen der Vereinigten Staaten gegen Iran, diese würden aber nicht den von der Europäischen Union gegen Iran verhängten Sanktionen entsprechen.

Neben der Beschlagnahmung des Schiffes hatte das US-Bundesgericht auch die Einfrierung eines Bankkontos einer Briefkastenfirma verlangt, die in Verbindung mit dem Eigentum an dem Schiff stehen soll. Das US-Justizministerium hatte seine Klage damit begründet, dass Iran gegen amerikanische Sanktionen, Geldwäsche- und Antiterrorismusgesetze verstoße und dass der Transport der illegalen Unterstützung Syriens durch die iranischen Revolutionsgarden diene.

Im April hatte Donald Trumps Regierung die iranischen Revolutionsgarden zu einer ausländischen Terrororganisation erklärt.


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